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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Minderheit Caroni zu folgen und zu ermöglichen, dass Aktiengesellschaften, wie das heute schon möglich ist, ihre Generalversammlungen im Ausland abhalten können. In der Praxis ist das bereits heute so, und der bundesrätliche Entwurf möchte hier einfach Rechtssicherheit schaffen.

Es ist auch so, dass die Grundsätze, die hier geregelt werden, besagen, dass die Statuten der Gesellschaft die Möglichkeit einer Generalversammlung im Ausland ausdrücklich vorsehen müssen. Die Pflicht zu einer unabhängigen Stimmrechtsvertretung stellt sicher, dass auch Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht ins Ausland reisen wollen, ihr Stimmrecht ausüben können. Bei Gesellschaften, deren Aktien nicht an einer Börse kotiert sind, kann auf den unabhängigen Stimmrechtsvertreter verzichtet werden, wenn alle Aktionärinnen und Aktionäre dem ausländischen Tagungsort zugestimmt haben. Damit werden die inländischen Aktionärinnen und Aktionäre genügend geschützt, und gleichzeitig gewinnt der Wirtschaftsstandort Schweiz durch die Möglichkeit des ausländischen Tagungsortes weiter an Attraktivität.

In den Kommissionsberatungen hat diese Frage zu Diskussionen und Rückfragen Anlass gegeben, die ich in diesem Rat gerne noch einmal beantworte: Die Generalversammlung im Ausland kann selbstverständlich aufgrund des Territorialitätsprinzips nicht durch eine schweizerische Urkundsperson beurkundet werden. Die Anerkennung der ausländischen öffentlichen Urkunde ist in der Schweiz allerdings in der Regel problemlos möglich.

Die Kommissionsmehrheit möchte die Gesellschaften neu verpflichten, die Generalversammlung auf Schweizer Boden durchzuführen. Die Argumente waren vor allem die Stärkung der Schweizer Konferenzindustrie und auch die Stärkung des hiesigen Gastgewerbes. Herr Caroni hat das angesprochen - die Schweizer Bratwürste an der Generalversammlung. Ich möchte an dieser Stelle klar für Schweizer Bratwürste an der Generalversammlung plädieren. Trotzdem steht dieser Entscheid im Kontext einer liberalen Gesellschaftsrechtsreform etwas quer und ist auch etwas schwierig zu erklären, vor allem, weil Sie damit hinter den heutigen Praxiszustand zurückgehen würden. Herr Caroni hat zu Recht gesagt: Sie können eine rein virtuelle Generalversammlung durchführen; das können Sie. Aber Sie verlangen mit dieser Bestimmung - so, wie die Mehrheit das regeln möchte - die physische Anwesenheit in der Schweiz; und das ist doch etwas widersprüchlich.

Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit Caroni und damit auch dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.

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