Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat und auch der Nationalrat haben sich ja selbst den Auftrag gegeben, eine möglichst VegüV-nahe Umsetzung der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" zu schaffen. Wenn Sie jetzt Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung anschauen, also den Text der Volksinitiative "gegen die Abzockerei", sehen Sie, dass dort keine Bestimmungen zur Transparenz der Politikfinanzierung aufgeführt oder solche verlangt werden. Die VegüV-nahe Umsetzung der Abzocker-Initiative ist, wie ich gesagt habe, ein Anliegen des Bundesrates und des Nationalrates. Ich habe es so verstanden, dass auch beim Rückweisungsantrag Ihres Rates an die Kommission die VegüV-nahe Umsetzung zentral war. Auch in den Hearings, die Sie durchgeführt haben, ist das wieder zur Sprache gekommen, denn die Wirtschaft will natürlich eine gewisse Rechtssicherheit. Die VegüV ist jetzt eingespielt, und wenn es wieder solche Veränderungen gibt, in verschiedener Hinsicht, wird die Rechtssicherheit hier auch etwas tangiert.
Es wurde jetzt in der Diskussion schon angesprochen: Die Volksinitiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" liegt auf dem Tisch. Ihre Staatspolitische Kommission hat bei der Beratung der Transparenz-Initiative einen [PAGE 518] indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung der Transparenz in der Politikfinanzierung beschlossen. Am 7. Mai 2019 wurde der entsprechende Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Der Vorentwurf enthält Offenlegungspflichten für natürliche und juristische Personen sowie auch für Personengesellschaften. Die Vernehmlassung zu diesem Vorentwurf endet am 28. August 2019.
Herr Levrat hat gesagt, das sei nicht das Gleiche, wenn man das hier einführt und auf der anderen Seite dann die Transparenz-Initiative hat. Es ist aber das Anliegen des Bundesrates, dass Sie hier wirklich eine einheitliche Betrachtung der gesamten Thematik machen. Es ist Ihnen unbenommen, auf diese Vorschläge hier zurückzukommen. Aber wenn wir parallel legiferieren, also wenn wir jetzt einerseits den Vorentwurf haben und andererseits hier im Aktienrecht auch eine Bestimmung aufnehmen, besteht einfach schon das Risiko, dass es zu gesetzgeberischen Widersprüchen kommt.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Levrat abzulehnen.