Rieder Beat · Ständerat · 2019-06-19
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen:
1.[NB]Wenn Sie ein Aktionär einer Gesellschaft sind und in diese Aktiengesellschaft eintreten, dann müssen Sie von vornherein wissen, ob Sie der Schiedsgerichtsbarkeit oder den staatlichen Gerichten unterworfen sind. Wenn eine qualifizierte Mehrheit nachträglich die staatlichen Gerichte ausschalten und eine Schiedsgerichtsbarkeit einführen kann, dann haben Sie diese Sicherheit nicht mehr, dann ist Ihnen der Weg zum staatlichen Richter entzogen.
2.[NB]Wenn wir dafür sorgen, dass im Gesellschaftsbereich mehr und mehr über diesen Weg der qualifizierten Mehrheit Schiedsgerichte über gesellschaftsrechtliche Fragen [PAGE 512] entscheiden, dann werden wir am Ende der Fahnenstange eine mangelnde Rechtspraxis der staatlichen Gerichte in wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen haben.
3.[NB]Das ist ein rechtlicher Aspekt: Kollege Janiak hat erwähnt, dass Schiedsgerichte den gleichen Verfahrensrechten unterworfen sind wie staatliche Gerichte und über staatliche Gerichte dann überprüft werden können. Die Anfechtung von Schiedsgerichtsurteilen ist beschränkt möglich. Im Bereich der Gleichwertigkeit gibt es einen interessanten Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, den Entscheid Suda gegen die Tschechische Republik. Dort weist der Gerichtshof darauf hin, dass, falls ein Gesetz solche Schiedsgerichtsklauseln vorsieht, die[NB]Verfahrensgarantie[NB]expressis verbis im Gesetz auf dem gleichen Standard wie diejenige eines staatlichen Gerichtes sein müsste, ansonsten sei Artikel 6 EMRK verletzt. Ich sehe in diesem Gesetzentwurf keinen solchen Verfahrensvorbehalt.
Ich bitte Sie daher, trotz des beträchtlichen Lobbyings unserer Schiedsgerichtsbarkeit, die in der Schweiz stark ist, der jetzt vorliegenden Formulierung der Mehrheit zu folgen.