Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-06-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die Minderheit Seydoux beantragt Ihrem Rat, bei den Geschlechterrichtwerten wieder zur Version des Bundesrates und des Nationalrates zurückzukehren. Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, die Minderheit Seydoux zu unterstützen.
Bundesrat und Nationalrat beantragen, dass in grossen, börsenkotierten Gesellschaften jedes Geschlecht mindestens zu 30 Prozent im Verwaltungsrat und zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten sein muss. Diese Werte sollen zehn bzw. fünf Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes greifen. Die Unternehmen haben also Zeit.
Betreffend den Anwendungsbereich gibt es zwei kumulative Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Zum einen müssen Unternehmen börsenkotiert sein, zum andern braucht es eine bestimmte Grösse - die Bilanzsumme muss 20 Millionen Franken betragen, der Umsatz 40 Millionen, die Anzahl der Vollzeitstellen 250. Das betrifft etwa 200 bis 250 Gesellschaften in der Schweiz.
Der Bundesrat hat die Geschlechterrichtwerte, über die Sie heute beraten, auch intensiv diskutiert, auch der Nationalrat. Der Bundesrat hat seinen Entwurf dann im Lichte der Vernehmlassung noch einmal präzisiert. Das Ziel war es, dem Parlament einen Kompromiss zu unterbreiten, einen Kompromiss, der das gesellschaftspolitische Anliegen der Gleichstellung glaubwürdig aufnimmt, ohne die Unternehmen übermässig zu belasten. Auf die Zahlen der Frauen und Männer in den entsprechenden Positionen in der Wirtschaft möchte ich nicht mehr eingehen. Frau Seydoux hat das ja sehr eindrücklich dargelegt.
Der Nationalrat hat der Lösung des Bundesrates, wenn auch knapp, zugestimmt. Bemerkenswert scheint mir auch zu sein, dass die Wirtschaftsverbände wiederholt zu erkennen gegeben haben, dass sie hinter der Vorlage in der Fassung des Nationalrates stehen, obwohl - das wissen wir ja - der Enthusiasmus für die Geschlechterrichtwerte in diesen Kreisen bekanntlich bescheiden ist. Aber diese gewisse Zurückhaltung, die man hier spürt, zeugt doch von politischem Augenmass. Ich habe den Eindruck, dass die Opposition in diesen Kreisen doch hörbar zurückgegangen ist.
Die Richtwerte sind weder kostentreibend, noch sind sie wettbewerbsverzerrend. Sie haben aber eine gewisse Strahlkraft in Bezug auf die Chancengleichheit. Wenn ich Chancengleichheit sage, dann sage ich das bewusst so. Denn die Formulierung des Bundesrates im Entwurf ist geschlechtsneutral. Sie betrifft also beide Geschlechter, und die Richtwerte könnten sich von dem her in beide Richtungen auswirken.
Sollten diese Bestimmungen jetzt aber beschnitten werden, nur teilweise Eingang in die Vorlage finden, könnte das nach meinem Empfinden dazu führen, dass das Aktienrecht im Nationalrat nicht mehr mehrheitsfähig ist. Ich bin ja etwas spät in diese Vorlage eingestiegen. Aber ich spüre, dass es beim Aktienrecht doch verschiedene Lager gibt. Es gibt verschiedene Punkte, die kritisiert werden. Ich nehme hier wahr, dass die Frage der Geschlechterrichtwerte für einen Teil des Nationalrates wichtig ist.
Ich möchte Sie hier auch bitten, das grosse Ganze im Auge zu behalten. Denn der "Comply or explain"-Ansatz ist moderat, ist zumutbar; das wurde mehrfach ausgeführt. Es gibt auch keine Sanktionen. Die Unternehmen müssen einfach die Situation erklären, und sie müssen erklären, welche Massnahmen sie allenfalls treffen, um die Ausgewogenheit der Geschlechterverteilung in der Führung einerseits und im Verwaltungsrat andererseits zu erreichen.
Ich habe gesagt, die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage könnte im Nationalrat gefährdet sein. Herr Levrat hat heute Morgen [PAGE 529] in einem anderen Zusammenhang von einem Casus Belli gesprochen; ich glaube, das hier könnte auch ein solcher Casus Belli sein. Ich hatte mir auch die Chronologie der Vorlage geben lassen, und die sieht so aus. (Die Bundesrätin zeigt ein Dokument) Bei Vorträgen heisst es immer, man müsse den Text nicht lesen können. (Heiterkeit) 1991 ist das letzte revidierte Aktienrecht in Kraft getreten, danach hat man einen Vorentwurf für eine neue Revision gemacht; das war unter meinem geschätzten Vorgänger Arnold Koller. Wenn man sich diese Chronologie anschaut, dann verdeutlicht sie, was ich in Bezug auf das grosse Ganze sagen wollte: Wir sollten uns gerade auch überlegen, welches Signal wir aussenden, wenn es nicht gelingt, diese Aktienrechtsreform unter Dach und Fach zu bringen. Gut, wenn ich mir das so anschaue, dann könnte ich sagen, dass ich noch eine Perspektive habe im Bundesrat, aber es geht letztlich auch um den Wirtschaftsstandort Schweiz, es geht um die Frage, ob wir nach 28 Jahren noch vertrauensbildend sind.
Natürlich sind immer wieder neue Aspekte dazugekommen: Man hat die Vorlagen aufgesplittet, es kam das Rechnungslegungsrecht, die von Herrn Minder gestartete Initiative, Sistierungen usw. Ich möchte Sie einfach bitten, auch diese Aspekte im Auge zu behalten. Gerade im Lauf der Zeit sind halt auch gesellschaftspolitische Fragen hinzugekommen, die hier vielleicht auch abgebildet werden wollen oder müssen; das muss über eine solch lange Zeit auch akzeptiert werden.
Also nochmals: Die Aktienrechtsreform ist wichtig. Sie enthält auch wichtige Neuerungen sowie Liberalisierungen für die Wirtschaft - wir haben heute früh über das Kapitalband und anderes gesprochen. Ich möchte Sie bitten, hier dem Minderheitsantrag Seydoux zuzustimmen, das Gesamtbild der Reform damit etwas im Auge zu behalten und zu zeigen, dass Sie als Gesetzgeber und wir als Land in der Lage sind, solche Reformen durchzuziehen - auch wenn es gesellschaftspolitische Fragen gibt, die wir vielleicht etwas unterschiedlich anschauen oder etwas emotional betrachten.
Ich möchte Sie bitten, der Minderheit Seydoux zu folgen.