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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2002-09-18

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Absatz 3 dem Minderheitsantrag zu folgen und damit der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Der Systematik des Gesetzes folgend trägt die Bestimmung von Artikel 6a die Überschrift "Mass der zulässigen Einwirkung". Absatz 3 hat die Folgen zu regeln, wenn dieses Mass der zulässigen Einwirkung überschritten wird. Es geht nicht darum, eine generelle Regel für den Fall aufzustellen, dass die verdeckte Ermittlung - aus welchen Gründen auch immer - in rechtswidriger Weise bestimmte Beweisergebnisse geliefert hat. Es geht wirklich nur um den Spezialfall der übermässigen Einwirkung.

Ich frage Sie: Ist das Zeugnis des verdeckten Ermittlers zuzulassen, wenn der Täter in übermässiger und damit unzulässiger Weise von diesem beeinflusst wurde? Ich meine ja, denn schliesslich hat der Täter den relevanten Tatentschluss in Eigenverantwortung selbst getroffen und die Tat begangen. Auch bei der Anstiftung wird schliesslich der Täter bestraft. Es ist also wichtig, dass die entsprechenden Ergebnisse verwendet werden können. Es kann nicht angehen, dass ein Schwerverbrecher allein wegen einer unzulässigen Beeinflussung einer Bestrafung entgehen könnte. Der Beschluss des Ständerates ist eindeutig besser. So wird dort die übermässige Beeinflussung im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt. Dem ist hier wirklich der Vorrang einzuräumen.

[PAGE 1267] Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zu folgen und damit auch dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

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