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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2019-06-19

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Seit Jahren, ja seit Jahrzehnten verspricht man uns eine Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur und mit der Erhaltung der Lebensgrundlagen ist. Die Bundesverfassung verspricht es, das Gewässerschutzgesetz verspricht es, der Bundesrat verspricht es. Die Branche selber wirbt mit der intakten Natur für ihre Produkte. Es ist ein leeres Versprechen, die Realität ist eine andere. Wir subventionieren unsere eigene Umweltzerstörung. Jedes Jahr investieren wir Milliarden von Franken in eine Landwirtschaft, welche kein einziges der Umweltziele erreicht.

Wir beobachten in diesem Land ein Artensterben von Insekten, Brutvögeln, Fischen, einen Verlust an Biodiversität, der ungestoppt voranschreitet, ein Ökosystem, das aus den Fugen gerät; wir beatmen Seen künstlich mit Sauerstoff, es hat gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen, es gibt Rückstände im Trinkwasser und einen Fruchtbarkeitsverlust beim Menschen. Dazu kommt es, weil es nicht gelingt, die Belastung von Pestiziden und anderen für die Natur giftigen Stoffeinträgen wie Ammoniak oder Nitraten auf ein für Natur und Mensch verträgliches Mass zu reduzieren. Es ist x-fach bewiesen, dass die Lebensgrundlagen zu hohen[NB]Stoffbelastungen ausgesetzt sind. Es gibt seit Jahren Studien, die zeigen, dass die Grenzwerte systematisch überschritten werden. Die Eawag - sie ist eine renommierte Forschungsanstalt - zeigte 2012, 2015 und 2017 auf, dass die Werte auch in Gewässern, welche keine Siedlungsabwasser enthalten, viel zu hoch sind. Es sind längst nicht mehr nur die Umweltverbände, es sind auch die Fischer und die Wasserversorger, die Alarm schlagen. Das ist die Realität!

Was wurde seither gemacht? Wir haben 2012 aufgrund eines Postulates Moser einen Aktionsplan beschlossen. Das gibt immerhin einen Willen vor. Wir haben 2016 die Umweltziele für die Landwirtschaft aktualisiert. Kein einziges Ziel der Landwirtschaft in Bezug auf die Umwelt ist erfüllt. Dreizehn Ziele werden verfehlt. Wir haben heute einen Aktionsplan, dem es an Instrumenten, an Hebelwirkung, an Verbindlichkeit fehlt. Und wir erhielten eine Agrarpolitik 2022 plus in Aussicht gestellt, die nicht geeignet ist, die Umweltdefizite zu beheben. Sie ist schlicht nicht ausreichend und auch noch nicht beschlossen.

Jetzt kommen zwei Initiativen, die die Einhaltung des Versprechens einfordern. Die eine fordert, dass die Bauern von der Direktzahlungsberechtigung ausgeschlossen werden, wenn sie unter dem intensiven Einsatz von Pestiziden, mit Futtermittelzukäufen und prophylaktischem Antibiotika-Einsatz produzieren. Die andere fordert, dass man auf synthetische Pestizide zu verzichten hat.

Was macht der Bundesrat? Er erkennt den Handlungsbedarf, verweist aber auf die nächste Agrarpolitik. Mir fehlt das Vertrauen, dass dann tatsächlich etwas passiert und eine Reduktion dieser Stoffeinträge in der Agrarpolitik 2022 plus aufgenommen wird. Warum sollten wir darauf vertrauen? Es gibt ja keine Zusicherung, und es wird erst noch ein neues Parlament gewählt. Den einzigen Grund für das Zuwarten sehe ich darin, dass man eigentlich nichts machen will und ein leeres Versprechen abgibt.

Wir haben in der Kommission einen indirekten Gegenvorschlag gefordert, welcher den Zugang zum Ausgleich für ökologische Leistungen nur noch dann gewährleisten will, wenn ausschliesslich risikoarme Pestizide verwendet werden und die Branche verpflichtet wird, den Stickstoffüberschuss bis in zehn Jahren um mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Das wäre ein liberaler Ansatz. Er setzt nicht auf Verbote, er setzt auf Anreize, auf einen Malus, auf Lenkungsabgaben - und trotzdem hat er in der Kommission keine Mehrheit gefunden.

Jetzt gibt es den direkten Gegenvorschlag, das ist, was meine Minderheit, die Minderheit III (Bertschy), als Zielartikel formuliert, und zwar, dass Einträge von Stoffen aus der Landwirtschaft, wie Dünger, Pflanzenschutzmittel oder Tiermedikamente, die die Umwelt schädigen können, auf ein für das Ökosystem nachhaltig verträgliches Mass zu reduzieren sind. Das ist eine Selbstverständlichkeit, das ist eine Notwendigkeit! Es ist nichts anderes, als endlich die Umweltziele Landwirtschaft umzusetzen, die den Zustand beschreiben, der die langfristige Erhaltung der Tragfähigkeit der [PAGE 1230] Ökosysteme und der Ökosystemleistungen gewährleisten soll. Es gibt die Chance, dass wir das freiwillig mit Branchenvereinbarungen bis 2030 erreichen, und wenn sich abzeichnet, dass das bis dahin nicht gelingt, dann erfolgt ein Verbot der Verwendung derjenigen Pflanzenschutzmittel, die das grösste Schädigungspotenzial für die Umwelt aufweisen.

Und es soll eine massgebliche Begrenzung des Imports von Futtermitteln erfolgen. Warum die Futtermittelimporte begrenzen? Das ist ein effizienter Hebel, um Stickstoffemissionen, Ammoniak- und Nitratstoffeinträge zu reduzieren. Wir haben heute kritische Eintragsraten für Stickstoff, die in der Schweiz bei den empfindlichen Ökosystemen weiterhin grossräumig überschritten werden. Gemäss dem Umweltziel dürfen die Ammoniakemissionen in der Schweiz 25[NB]000 Tonnen pro Jahr nicht überschreiten; sie stagnieren aber seit rund 18 Jahren bei 48[NB]000 Tonnen. Die Hauptursache ist die Landwirtschaft und dort der hohe Viehbestand, die Zufuhr von Mineraldünger und von Importfuttermitteln. Letztere machen mittlerweile den grössten Teil aus. Wir verbrauchen im Ausland Flächen in der Grösse unserer Ackerflächen im Inland, um Futtermittel für den hohen Viehbestand zu produzieren. Das gibt Gülleüberschüsse. Die Böden können das nicht aufnehmen, und so gelangen gefährliche Stoffe - Nitrat, Ammoniak, Phosphor - ins Grundwasser und in die Oberflächengewässer.

Die Trinkwasser-Initiative wählt den Ansatz, dass jene Betriebe aus den Direktzahlungen ausgeschlossen werden, die einen Tierbestand haben, der nicht mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden könnte. Der Gegenvorschlag nimmt diesen Punkt auf, weil ganz klar Handlungsbedarf besteht. Er setzt aber auf eine Regelung mit der Branche mit einem klaren Reduktionsziel von 30 Prozent bis 2030 beim Stickstoff, auf eine Regelung mit einem Reduktionspfad. Das ist das Minimum, um zu verhindern, dass das Ökosystem nachhaltig geschädigt wird. Wenn sich abzeichnet, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann, soll der Bundesrat die Futtermittelimporte schrittweise bis zur Zielerreichung senken. Das ist der Gegenvorschlag.

Der Antrag der Minderheit III (Bertschy), der Zielartikel, ist konsistent mit dem Antrag der Minderheit II (Jans). Sie sind kombinierbar. Sie müssen sich nicht für den einen oder für den anderen Gegenvorschlag entscheiden. Sie können beide unterstützen. Sie sind ein Weg, um zusammen mit der Branche, mit Branchenvereinbarungen, Druck zu machen, um das Ziel, die Umweltziele Landwirtschaft, zu erreichen.

Es ist jetzt Zeit zu handeln, es ist jetzt Zeit, die Versprechen umzusetzen!