Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-09-18
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, ob und allenfalls wie weit ein verdeckter Ermittler auf die Tat einwirken kann. Bei dieser Frage ist meines Erachtens der [PAGE 1266] entscheidende Passus derjenige von Absatz 1. In diesem unbestrittenen Absatz, der von der Kommission einstimmig angenommen wurde, ist eigentlich alles ganz klar ausgedeutscht. Wir wollen, dass vom verdeckten Ermittler auf die allgemeine Tatbereitschaft kein Einfluss genommen wird. Der verdeckte Ermittler soll also nicht dazu beitragen, dass die Bereitschaft, eine Tat zu planen und auszuführen, überhaupt geweckt wird.
Wenn aber eine solche Bereitschaft vorhanden ist - beispielsweise in einer kriminellen Organisation - und wenn es dann darum geht, einen konkreten Tatentschluss zu fassen, dann will die Mehrheit eine bescheidene, also zurückhaltende Einwirkung durchaus zulassen. Warum? Stellen Sie sich einmal einen verdeckten Ermittler vor, der in dieser konspirativen Gruppe nie mitreden kann, der immer nur stumm und passiv dasitzen muss und nichts zu einem Gespräch beitragen kann, der immer nur sagen kann: Kommt, liebe Freunde, diese Tat begehen wir nicht. Ein solcher verdeckter Ermittler, der jede Menge von Bedenken ins Feld führt, wird nicht lange in dieser Gruppe sein. Er wird sehr rasch ausgeschlossen werden, und er wird keine Informationen erhalten.
Ein verdeckter Ermittler - dieses Institut ist ein sehr heikles und schwieriges - muss leider in einer gewissen zurückhaltenden Weise in einer solchen Gruppe auch mitmachen können. Sonst ist dieses Instrument absolut stumpf und nützt nichts. Wenn wir also zu diesem Instrument schon Ja sagen, dann müssen wir es auch so ausgestalten, dass es gebraucht werden kann. Das wird mit Absatz 1 von Artikel 6a sehr gut dargestellt. In Absatz 2 wird dann noch näher umschrieben, wo denn die Einflussnahme des verdeckten Ermittlers allenfalls noch in untergeordneter Weise stattfinden kann, damit er seine Aufgabe überhaupt ausführen kann. In diesem Sinne, glaube ich, ist es der Mehrheit geglückt, aus der schwierigen Diskussion betreffend die Formulierung "jeder massgeblichen Einflussnahme", wie dies der Ständerat wollte, oder die Formulierung "Einflussnahme", wie es die Minderheit Ménétrey-Savary will, herauszukommen und im Kontext der Absätze 1 und 2 eine gute Lösung zu finden.
Ich würde Ihnen sehr empfehlen, dieser Lösung der Kommission bzw. der Mehrheit in den Absätzen 1 und 2 zu folgen. Zu Absatz 3 werden wir nachher noch sprechen, nehme ich an, wenn Herr Cina seinen Minderheitsantrag begründet hat.