Engler Stefan · Ständerat · 2019-06-19
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die Vorgeschichte wurde jetzt erläutert. Den gleichen Antrag hatte ich schon in der Fassung vor der Rückweisung formuliert und war dannzumal in der Kommission damit noch erfolgreich. Ich konnte leider nicht an der letzten Sitzung der Kommission für Rechtsfragen teilnehmen und damit auch den Antrag nicht verteidigen.
Worum geht es? Es geht letztlich um die Frage, ob schweizerische Rohstoffhändler zur Transparenz bzw. zur Offenlegung von Zahlungsströmen verpflichtet werden sollen oder nicht. Sinn und Zweck dieser Transparenzregeln ist es, dazu beizutragen, dass wichtige Einnahmen aus dem Rohstoffgeschäft in Entwicklungsländern effektiv auch in den Staatskassen ankommen. Viele Entwicklungsländer verfügen hier nämlich über ein riesiges Potenzial, wenn da nicht die Korruption wäre.
Es ist bekannt, dass im Rohstoffgeschäft solche Zahlungen an die Regierungen in zwei unterschiedlichen Bereichen anfallen: einmal bei der Förderung von Rohstoffen, zum Beispiel mit Minenlizenzgebühren, dann aber auch - und um diese Frage geht es vorliegend - beim Handel. Die Schweiz ist heute im Rohstoffhandel global führend. Gemäss Studien stammen alleine in den zehn wichtigsten afrikanischen Ölländern im Schnitt über 10 Prozent der gesamten Staatseinnahmen von schweizerischen Rohstoffhändlern. Damit sind diese Zahlungsflüsse, um sich ein Bild von deren Bedeutung machen zu können, 27-mal wichtiger als die schweizerische Entwicklungshilfe in Afrika.
Entsprechend hat der Bundesrat in die Botschaft im Kapitel "Ziele der Regelung" betreffend die Transparenz im Rohstoffbereich geschrieben: "Die Schweiz hat sich in den letzten Jahrzehnten weltweit zu einem wichtigen Zentrum des internationalen Rohstoffhandels entwickelt und trägt damit eine entsprechend grosse Verantwortung." Doch danach taucht der Rohstoffhandel mit keinem Wort im Gesetz auf. Die Regelung beschränkt sich auf die Rohstoffförderung. Frau Bundesrätin Sommaruga hat in diesem Zusammenhang, als sie im Nationalrat gefragt wurde, wie viele von den insgesamt rund 550 Schweizer Rohstofffirmen von dieser Regelung betroffen wären, gesagt, es seien weniger als zwanzig. Das heisst also, 96 Prozent der Rohstoffbranche würden durch die Regelung, wie wir sie jetzt im Gesetz für die Rohstoffförderung vorsehen, nicht tangiert. [PAGE 538]
Dass der Rohstoffhandel ein Thema mit Brisanz ist, wissen wir. Das können wir periodisch auch den Medien entnehmen. Es besteht da viel Streitpotenzial. Es sind einige Fälle[NB]bekanntgeworden - ich möchte sie nicht namentlich nennen -, bei denen auch Gerichtsverfahren initiiert wurden, deren Ausgang offen ist. Deshalb bin ich überzeugt davon, dass es im langfristigen Interesse der Schweiz, aber auch der Branche liegen muss, als attraktiver Wirtschaftsstandort rechtzeitig für transparente und saubere Verhältnisse zu sorgen. Die Schweiz hat es in der Vergangenheit mehrfach erlebt, was es heisst, zu spät zu kommen und reagieren zu müssen.
Mit meinem Einzelantrag schlage ich einen pragmatischen Weg vor zwischen dem der Minderheit Levrat, die eine Verpflichtung zur Transparenz im Rohstoffhandel ins Gesetz schreiben möchte, und dem der Mehrheit, die nichts will. Ich sehe einen alternativen Weg darin, durch eine Delegation an den Bundesrat die Möglichkeit zu schaffen, die internationalen Regelungen in diesem Bereich, wenn sich diese weiterentwickeln, auch für die Schweiz zu übernehmen. Geht einem also der sofortige Einbezug des Rohstoffhandels, wie von der Minderheit Levrat verlangt, zu weit - mir geht das heute noch zu weit, weil in den kleineren ausländischen[NB]Handelszentren keine entsprechenden Regulierungen bestehen -, bleibt diese pragmatische Lösung. Der Bundesrat soll mit einer Delegationsnorm ermächtigt werden, den Rohstoffhandel im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens zu einem späteren Zeitpunkt mit einzubeziehen.
Diese Idee und dieser Antrag sind nicht so originell. Er stammt auch nicht von mir, er stammt nämlich von der Verwaltung bzw. vom Bundesrat selber. Im Zusammenhang mit der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat explizit eine solche Delegationsnorm im Bereich des Rohstoffhandels vorgeschlagen. Es kommt dazu, dass in der Vernehmlassung 2015 sogar der Branchenverband sich befürwortend äusserte und befand, mit dieser Bestimmung leben zu können. Es liess sich nicht mehr genau eruieren, warum dann der Bundesrat trotzdem nach der Vernehmlassung darauf verzichtet hat, diese Bestimmung ins Aktienrecht aufzunehmen.
Ich glaube, Kollege Levrat hat es gesagt, auch Kollege Cramer: Im Moment tut sich in dieser Frage ja auch etwas in der politischen Landschaft. Die EU überprüft ihre bereits 2013 verabschiedeten Transparenzregeln. Hier wird auch der Rohstoffhandel eine Rolle spielen. Die internationale Initiative für Transparenz im rohstoffgewinnenden Sektor (EITI) - auch das wurde erwähnt - hat diese Woche an einer internationalen Konferenz in Zusammenarbeit mit der OECD die Überarbeitung und Erweiterung des Standards zur Offenlegung solcher Zahlungen formell abgeschlossen; also auch da tut sich etwas. Auch in Grossbritannien gibt es Anstrengungen und Bemühungen, Transparenz im Rohstoffhandel zu schaffen.
Ich fände es schade, ja einen Fehler, wenn wir jetzt schon in diesem Bereich legiferieren und uns die Chance entgehen lassen, dem Bundesrat mindestens im Rahmen einer Delegationsnorm die Möglichkeit zu geben, nachzuziehen. Diese Bestimmung ist kein Blankocheck an den Bundesrat. Der Bundesrat würde verpflichtet, abgestimmt auf die internationale Entwicklung zu reagieren und, wie ich annehme, auch entsprechend dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.
Ich möchte zwar nicht so weit gehen wie die Minderheit Levrat und bereits Verpflichtungen aufnehmen, die international noch kaum bekannt sind. Aber ich möchte mir auch nicht die Chance nehmen lassen, zum heutigen Zeitpunkt und damit noch rechtzeitig dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, künftige Entwicklungen relativ rasch aufzunehmen.
Wenn es Ihnen also so wie mir geht, dann unterstützen Sie meinen Einzelantrag.