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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2002-09-18

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18

Wortprotokoll

Zuständig für die Nutzung der Ratssäle und des Parlamentsgebäudes ist die Verwaltungsdelegation. Im November 2000 hat sie entsprechende Richtlinien beschlossen. Ich übergebe diese Richtlinien dann Herrn Schlüer, damit er sie genau studieren kann. Diese sehen vor, dass die Räume des Parlamentsgebäudes primär den Aktivitäten des National- und Ständerates und deren Gremien zu dienen haben. Das Parlamentsgebäude darf nur ausnahmsweise Dritten zur Verfügung gestellt werden. Wenn dies geschieht, dann ist die Benutzung mit Auflagen verbunden. Das wird auch sehr restriktiv gehandhabt. Das ist auch gut so, denn es kann tatsächlich nicht angehen, dass - wie Herr Schlüer vorhin gesagt hat - nichtpolitischen Organisationen ein prestigeträchtiger Rahmen für ihre Veranstaltungen gegeben wird. Konkret dürfen keine Jubiläums- und Parteiveranstaltungen, PR-Aktionen und Parteitage in diesen Sälen durchgeführt werden.

Eine Ausnahme besteht allerdings für die traditionelle Jugendsession. Es handelt sich hier um eine besondere Gruppe von Menschen, die aufgrund ihrer speziellen Situation zusammenkommen wollen. Das sind ja die künftigen Meinungsträger in unserer Politik.

Wir beantragen, das Postulat der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei abzulehnen, denn auch die Ansprache von Herrn Gorbatschow vom 12. Dezember 2000 in diesem Saal vor den dazu eingeladenen Mitgliedern der Bundesversammlung steht nicht im Widerspruch zu den Richtlinien, die ich vorhin angedeutet habe. Herr Wiederkehr hat den Anstoss zu diesem Anlass gegeben. Das Büro unseres Rates hat zugestimmt - ich verrate Ihnen jetzt nicht, in welchem Stimmenverhältnis es zugestimmt hat -, deshalb war es natürlich rechtens. Gemäss den diplomatischen Gepflogenheiten im Bereich der internationalen Kontakte hat man dann Herrn Gorbatschow eine Einladung zukommen lassen, und zwar nicht innerhalb der Session, sondern ausserhalb des offiziellen Sessionsprogramms. Deshalb sind wir der Meinung, dass auch das rechtens war.

Wir bitten Sie, dieses Postulat abzulehnen.