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Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-06-20

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-06-20

Wortprotokoll

Handlungsbedarf besteht seit Jahren, ja seit Jahrzehnten. Der Handlungsbedarf ist klar ausgewiesen, und er spitzt sich weiter zu. Nicht nur Umweltverbände, sondern auch Trinkwasserversorger und die Eawag warnen vor den drastischen Verunreinigungen in Böden und Wasser. Artikel 3 des Gewässerschutzgesetzes verlangt: "Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden." Dem wird zu wenig nachgelebt. Wie sonst wären die Messwerte in den Gewässern denn zu erklären?

Die Initiativen sind unterschiedlich radikal. Zentrales Ziel beider Initiativen ist es, die Umweltbelastung durch Pestizide, Nitrat usw. zu reduzieren, denn sauberes Wasser ist ein wichtiges Anliegen in der gesamten Bevölkerung. Die Trinkwasser-Initiative verfolgt eigentlich einen liberalen Ansatz. Man kann produzieren, wie man will. Aber wer Geld vom Staat will, der muss die Kreisläufe beachten. Er darf nicht mehr Gülle, nicht mehr Nitrat ausbringen, als verträglich ist, und er muss auf Pestizide verzichten. Dies liegt auf der Linie der grünliberalen Landwirtschaftspolitik.

Verschiedene Studien der Eawag sind bereits mehrfach zitiert und auch im Detail ausgeführt worden. Sie belegen die hohe Zahl an Stoffen. Ich erinnere daran: 128 verschiedene Wirkstoffe aus Acker-, Gemüse-, Obst- und Rebbau wurden in Gewässern nachgewiesen - ein veritabler Giftcocktail. In der Folge fehlt es den Fischen an genügend Nahrung, denn ihre Nährtiere werden durch Pflanzenschutzmittel arg dezimiert. Der Lebensraum der Fische ist vergiftet.

Erlauben Sie mir, noch grundsätzliche Überlegungen anzustellen. Es ist unbestritten und vom Bundesgericht auch wieder bestätigt worden: Das Stimmvolk muss für Abstimmungen über verlässliche Informationen verfügen, damit es fundierte Entscheide treffen kann. Aber hier wird unvollständig und intransparent informiert. Die bundesrätliche Botschaft zur Pestizid-Initiative verspricht statt eines Gegenvorschlages den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und das Massnahmenpaket in der Agrarpolitik 2022 plus. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutzmittel ist aber freiwillig, sprich unverbindlich. Zahlreiche der 51 Massnahmen sind als zu prüfende Massnahmen ausgewiesen. Meine Prognose ist: Werden sie nach der Prüfung für wenig tauglich befunden, so fallen sie ersatzlos weg. Die Ziele sind nicht spezifisch, oft nicht messbar, zu wenig ambitioniert und nicht terminiert. Mit anderen Worten: Sie sind vor allem Augenwischerei.

Das Hauptziel ist es ja, die Risiken durch die Verminderung und Einschränkung der Anwendungen zu halbieren. Aber verschiedene Risikoindikatoren gibt es gar noch nicht, sie müssen erst noch entwickelt werden. Ich frage Sie: Wie will man ein Risiko halbieren, das man heute noch gar nicht bemessen kann?

Das Massnahmenpaket zur Agrarpolitik ab 2022 war in der Vernehmlassung und wurde dort hart kritisiert und bekämpft. Das Paket wird dem Parlament erst nach unserer Abstimmung zu den Volksinitiativen vorgelegt. Das heisst, der Bundesrat verspricht ein Massnahmenpaket, dessen Inhalt seiner Kontrolle entzogen ist und dessen Inhalt noch niemand kennt.

Deshalb unterstütze ich den Antrag für einen Gegenvorschlag, der es uns ermöglicht, gemeinsam verbindliche Lösungen zu beschliessen und konkrete Verbesserungen zu erzielen. Stimmen Sie im Interesse der Bevölkerung, im Interesse der Landwirtschaft und im Interesse der Umwelt der Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zu!