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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-06-20

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-20

Wortprotokoll

Ihre Kommission unterbreitet Ihnen eine Motion mit dem Ziel, dass bei Tarifverhandlungen auch die Mengenausweitung verhandelt bzw.[NB]berücksichtigt wird. Diese Motion wurde am 15. April 2019 von Ihrer Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Ausgangslage der Kommissionsmotion war die parlamentarische Initiative Ettlin Erich 17.528, "Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Berücksichtigung der Mengenausweitung bei Tarifverhandlungen". Diese parlamentarische Initiative und weitere Vorstösse in der Vergangenheit verlangen, dass nicht nur die Tarife verhandelt werden - dies löst die Probleme des Kostenwachstums im Gesundheitswesen nicht. Die Mengenausweitung ist ebenfalls ein Kostentreiber und sollte zwischen Tarifpartnern ebenfalls verhandelt werden. Nur wenn die Menge verhandelt wird und deren Entwicklung basierend auf den Tarifverträgen auch überwacht werden kann, ist eine Eindämmung der Mengenausweitung im Gesundheitswesen möglich.

Dass die Problemlage besteht und es Handlungsbedarf gibt, anerkennt auch der Bundesrat. Die Verwaltung hat sich schon in den Kommissionssitzungen entsprechend geäussert. In der Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 2019 zur Kommissionsmotion hält er explizit fest: "Der Bundesrat teilt das Anliegen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates."

Der Bundesrat hat denn auch - basierend auf dem Expertenbericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" vom 24. August 2017, der 38 Massnahmen vorsieht - im September 2018 eine Vernehmlassung zum Paket 1 gestartet. Im Hinblick auf die Vernehmlassung dazu hatte Ihre Kommission zwischenzeitlich die Behandlung der parlamentarischen Initiative Ettlin Erich 17.528 sistiert.

Das sogenannte Paket 1 "KVG-Revision: Massnahmen zur Kostendämpfung" enthält unter anderem eine Massnahme - sie ist mit M25 bezeichnet -, welche die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative aufnimmt. Die Massnahme besteht darin, dass die Leistungserbringer und die Versicherer in Verträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten, das heisst auch der Mengen, vereinbaren müssen. Die Bestimmungen, die der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat, beinhalten die Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der verschiedenen Positionen und der Entwicklung der abgerechneten Kosten. In diesen Verträgen sind auch Regeln zur Korrektur vorzusehen.

Diese Vernehmlassung wurde im Dezember 2018 abgeschlossen. Gemäss Bericht des Bundesrates zur Vernehmlassung zur KVG-Änderung, welche vom September bis Dezember 2018 lief, wurde die Massnahme vor allem von den Leistungserbringern und einem Teil der Versicherer abgelehnt. Demgegenüber wurde sie vor allem von Kantonen und politischen Parteien begrüsst, jedoch mit diversen Änderungsvorschlägen. Die Botschaft für das Paket 1 ist für den Sommer 2019 geplant.

Nun stellte sich schon in der Beratung in Ihrer Kommission die Frage, ob die parlamentarische Initiative Ettlin Erich 17.528 damit obsolet ist. Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit den 38 Massnahmen zur Kostendämpfung, die der Bundesrat dem Parlament in zwei Paketen unterbreiten wird, immer wieder. Grundsätzlich könnte man die hängigen Vorstösse ablehnen, sofern sie durch eine der Massnahmen abgedeckt sind. Das ist denn auch das übliche Vorgehen.

Der Initiant - das wäre dann ich - erklärte sich allerdings bereit, seine Initiative zugunsten einer Kommissionsmotion zurückzuziehen, die deren Zielsetzung aufnimmt. Damit soll der Bundesrat in der Umsetzung des Anliegens unterstützt werden. Es ist noch nicht gesichert, dass sich auch alle Massnahmen durchsetzen lassen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Kommissionsmotion selber schreibt, zeichnet sich in den Vernehmlassungsantworten doch Widerstand gegen diese Massnahme ab, insbesondere von den Leistungserbringern und von Teilen der Krankenversicherer.

Mit der Annahme der Motion, die von Ihrer Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Annahme empfohlen wurde, unterstützen Sie die Bemühungen des Bundesrates, das Anliegen der Massnahme 25 im Paket 1 - nämlich, das Mengenwachstum bei den ärztlichen Leistungen in Arztpraxen und Spitalambulatorien auf das medizinisch erforderliche Mass zu beschränken - durchzusetzen.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, hier zuzustimmen.