Speck Christian · Nationalrat · 2002-09-19
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-19
Wortprotokoll
Meine drei Anträge - zu Artikel 53 Absatz 3 Litera c, Artikel 57 und Artikel 60 Absatz 1 Litera b - betreffen alle das gleiche Thema. Ich fasse deshalb die Begründungen für alle drei Artikel zusammen. Es geht bei allen Anträgen um die vorbereitenden Kurse für Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie um die Durchführung solcher Prüfungen. Ich vertrete dabei die Berufsverbände, die Betriebe, die jedes Jahr über 60 000 jungen Leuten eine Lehrstelle anbieten.
Als Präsident des Schweizerischen Bäcker-Konditorenmeisterverbandes weiss ich, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung eine der zentralen Aufgaben unseres Berufsverbandes ist. Wir führen jährlich zwischen 40 und 50 Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen für Bäcker, Bäcker-Konditoren und Confiseure durch. Nebst dem, dass die Interessierten selber viel dafür bezahlen müssen - im Gegensatz notabene zur akademischen Bildung -, kostet dies den Verband jährlich, trotz freiwilligen Arbeiten, sehr viel Geld. Bis heute hat deshalb der Bund sowohl an die Durchführung der Kurse als auch an die Durchführung der Prüfungen Beiträge geleistet. Je nach Kanton wurden dazu noch Ergänzungsleistungen ausgerichtet.
Das neue Gesetz möchte die Finanzierung über Pauschalen an die Kantone regeln. Nur noch in wenigen Fällen ist vorgesehen, dass der Bund direkt subventioniert. Dies ist zwar verständlich und für den Bund auch einfacher, für die Verbände bedeutet dies aber nicht jene Vereinfachung, die uns zu Beginn der Revision ausdrücklich versprochen wurde. Im Gegenteil: Die Kantone können damit noch eigenständiger über das Geld bestimmen, und die Verbände werden weiterhin mit 26 verschiedenen Lösungen zu kämpfen haben!
In Artikel 53 Absatz 3 Litera c hat der Bundesrat ursprünglich vorgesehen, dass der Bund Dritte für vorbereitende Kurse für Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie für Bildungsgänge höherer Fachschulen direkt subventionieren kann. Da, wie erwähnt, bei den Verbänden aber vor allem die Durchführung von Berufs- und höheren Fachprüfungen ins Gewicht fällt, hat der Nationalrat diesen Bereich zu Recht ergänzt und vorgesehen, dass nicht nur die vorbereitenden Kurse, sondern auch die Durchführung der Prüfungen weiterhin direkt subventioniert werden.
Der Ständerat hat seinerseits die Unterstützung der vorbereitenden Kurse wieder gestrichen. Er hat dies damit begründet, dass der Bund ja bereits Pauschalen an die Kantone leiste und es keine Doppelzahlungen geben dürfe. Dass es keine Doppelzahlungen geben darf, ist selbstverständlich. Hingegen werden, wie gesagt, bereits nach dem heute geltenden Recht sowohl vom Bund wie auch von den Kantonen Beiträge geleistet. Dies sind keine Doppelspurigkeiten, sondern es sind Ergänzungen. Diese direkten Zahlungen sind nicht nur für kleine Verbände wichtig, sondern gerade grosse Verbände mit jährlichen Prüfungen - deren Prüfungsgebühren im Übrigen durch den Bund in der Höhe begrenzt werden - leisten ihrerseits grosse finanzielle Beiträge.
Auch das Argument, diese direkten Zahlungen durch den Bund seien gar nicht mehr nötig, weil sie in die Pauschalen an die Kantone integriert seien, ist meines Erachtens nicht stichhaltig: Erstens können die Kantone selbst solche Angebote durchführen und müssen dann keine Subventionen mehr weiterleiten, und zweitens sind solche Angebote von den Berufsverbänden in der Regel gesamtschweizerisch organisiert und deshalb nicht unbedingt auf einen speziellen Kanton ausgerichtet. Ich habe es schon gesagt: Jeder Kanton hat seine eigenen Einführungsgesetze und Subventionssätze, was bedeutet, dass je nach Standortkanton für solche Kurse und die Durchführung der Prüfungen unterschiedlich hohe Leistungen ausgeschüttet werden. Dies kann je nachdem für einen Verband unterschiedlich - aber in der Regel doch eher schlecht - ausfallen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, dass bei Artikel 53 Absatz 3 Litera c, Artikel 57 und Artikel 60 Absatz 1 Litera b der Passus wieder aufgenommen wird, dass der Bund sowohl die vorbereitenden Kurse als auch die Durchführung der Berufs- und höheren Fachprüfungen direkt unterstützt. Sie unterstützen in der Berufsbildung damit die Anstrengungen derjenigen, die sich noch engagieren, und leisten einen Beitrag an unseren Wirtschaftsstandort. Sie leisten damit einen Beitrag dazu - das hat man bei den Entscheiden heute Morgen teilweise nicht unbedingt gespürt -, dass die Betriebe auch weiterhin Lehrlinge ausbilden.