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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-09

Wortprotokoll

Der Klimawandel ist in der Schweiz und im Schweizer Alltag angekommen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind unübersehbar, sie lösen auch beträchtliche Kosten aus. Ich denke hier gerade an die Probleme für die Landwirtschaft und für die Forstwirtschaft, die die Folgen des Klimawandels ganz besonders zu spüren bekommen.

Für den Bundesrat ist klar: Handlungsbedarf ist gegeben, und die Zeit drängt. Der erste Meilenstein der nationalen Klimapolitik ist, dass die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris im Oktober 2017 ratifiziert hat. Aber auch über 2030 hinaus ist bereits klar, wohin die Reise gehen muss. Aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarates hat der Bundesrat letzte Woche beschlossen, dass die Schweiz ab dem Jahr 2050 unter dem Strich keine[NB]Treibhausgasemissionen mehr ausstossen soll. Mit [PAGE 1392] diesem Ziel für das Jahr 2050 geben wir die Richtung vor. Die Massnahmen bis 2030 hat der Bundesrat vorgeschlagen, und es geht jetzt darum, dass wir diese Massnahmen weiter konkretisieren.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass das für die Schweiz dank der aussergewöhnlichen Innovationskraft der hiesigen Wirtschaft eine grosse Chance bieten wird. Wir können zum wirtschaftlichen Vorbild werden und aufzeigen, wie der Weg zu einer klimaneutralen Schweiz aussieht. Das ist eine der[NB]grössten[NB]gesellschaftlichen Herausforderungen der heutigen Zeit.

Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes wird die Umsetzung der klimapolitischen Ziele und Massnahmen bis 2030 zurzeit im Ständerat beraten. Dieses Geschäft ist sozusagen das erste Massnahmenpaket hin zu einer klimaneutralen Schweiz im Jahr 2050. Es hat für den Bundesrat auch entsprechende Wichtigkeit.

Die UREK des Ständerates hat die Vorlage des Bundesrates in vielerlei Hinsicht verstärkt und hat damit auch die Weichen für netto null Emissionen im Jahr 2050 gestellt. Der Ständerat, das wissen Sie, wird die Vorlage noch in dieser Session beraten. Dann sind Sie wieder am Zug, dann haben Sie wieder das Heft in der Hand.

Ich hoffe und wünsche mir, dass Sie dann rasch die Beratung dieser wichtigen Vorlage aufnehmen, damit auch die entsprechende Totalrevision wie vorgesehen auf das Jahr 2021 in Kraft treten kann. Ich weiss, das ist jetzt ehrgeizig, aber es ist nicht unmöglich. Ich denke aber, mit der Ausgestaltung der Anträge der Mehrheit Ihrer Kommission braucht es jetzt eine Übergangslösung für den Fall, dass die Totalrevision des CO2-Gesetzes nicht wie geplant im Januar 2021 in Kraft treten kann.

Einige von Ihnen haben es entsprechend gesagt: Ich möchte diese Übergangslösung nicht als Einladung dazu verstanden wissen, bei der Beratung der Totalrevision wieder einen Gang zurückzuschalten. Hier greifen Sie ein einzelnes Thema auf. In der Totalrevision gibt es verschiedene Sektorziele, verschiedene Massnahmen. Ich glaube, am Schluss braucht es für eine kohärente Klimapolitik das Gesamtpaket und nicht eine einzige Massnahme. Für den Fall eines verspäteten Inkrafttretens der Totalrevision ist es sinnvoll, dass Sie eine Übergangslösung vorsehen.

In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, auf diese Vorlage einzutreten.

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