Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-09
Wortprotokoll
Der vorliegende Entwurf der Mehrheit verlängert die im CO2-Gesetz zeitlich bis Ende 2020 beschränkten Elemente um ein Jahr. Dies sind namentlich erstens das Gesamtziel, zweitens die Abgabebefreiung für Unternehmen ohne Teilnahme am Emissionshandel und drittens die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure.
Das Emissionshandelssystem wird hingegen unbeschränkt verlängert, da Sie hier mit der Zustimmung zur Verknüpfung der Systeme der Schweiz und der EU in der Frühjahrssession dieses Jahres ja bereits einer adäquaten Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandelssystems zugestimmt haben. Die Verlängerung der Mineralölsteuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe um 18 Monate - das heisst also bis Ende 2021 - ist aus Gründen der Planungssicherheit ebenfalls sinnvoll, das habe ich schon beim Eintreten gesagt. Das kann der Bundesrat unterstützen. Wenn es nämlich so sein sollte, dass die Totalrevision sich verzögert - was wir nicht hoffen -, dann kann mit der Verlängerung des heutigen Systems bis Ende 2021 und der daraus erfolgenden Planungssicherheit die momentane Reduktionsleistung von fast einer halben Million Tonnen CO2 pro Jahr durch den Einsatz von erneuerbaren Treibstoffen aufrechterhalten werden. Diese Reduktionsleistung wirkt natürlich direkt im Sektor Verkehr und ist deshalb umso wichtiger, da ja der Verkehr das eigentliche klimapolitische Sorgenkind der Schweiz ist.
Die Minderheiten, die im Rahmen des Entwurfes zur parlamentarischen Initiative Burkart eingereicht wurden, zielen auf eine Verstärkung und auf eine Verlängerung der [PAGE 1399] zentralen Instrumente im CO2-Gesetz. Ich würde das so einschätzen: Diese Elemente sind durchaus wünschenswert, zugleich werden jedoch bereits Elemente vorweggenommen, die man im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes noch nicht abschliessend beraten hat. Das könnte dazu führen, sage ich einfach, dass der zeitliche Druck auf den zügigen Abschluss der Beratungen bei der Totalrevision des CO2-Gesetzes etwas abnehmen würde und dann die Totalrevision weiter verzögert würde. Das möchte natürlich der Bundesrat nicht. Ich sage nicht, dass das so ist, aber es könnte diese Auswirkung haben. Es gibt dann unter den Minderheiten auch noch einzelne, die aus Sicht des Bundesrates in der Umsetzung etwas problematisch sein könnten.
Ich komme kurz auf die einzelnen Minderheiten zu sprechen: Die Minderheit Müller-Altermatt will in Artikel 3 einen Absenkpfad bei den Treibhausgasen von jährlich 3 Prozent gegenüber 1990 im Entwurf verankern, das heisst also auch über das Jahr 2021 hinaus. Das entspricht etwa 1,6 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Der Absenkpfad wäre damit für jedes einzelne Jahr verpflichtend. Das hätte dann Auswirkungen auf die Umsetzung der Instrumente und würde zur Folge haben, dass die einzelnen Massnahmen neu so konzipiert sein müssten, dass deren Wirkung jährlich überprüft werden könnte und dass bei Bedarf sanktioniert werden könnte. Das kann man natürlich tun. Man muss sich aber einfach bewusst sein, dass das zu einem gewissen zusätzlichen Vollzugsaufwand führen kann.
Die Minderheit Girod in Artikel 10 sieht vor, dass die CO2-Emissionen von Personenwagen sowie von Lieferwagen und Sattelschleppern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, ab 2021 um jährlich 3 Prozent zu vermindern sind. Der Antrag definiert jedoch nicht, was der Ausgangspunkt für diese jährliche Reduktion ist. Problematisch ist allenfalls, dass mit dieser Minderheit ein System vorgeschlagen wird, das sich ohne Not vom EU-Vorbild abkoppelt.
Hierzu möchte ich sagen, dass der Einzelantrag Bäumle und der damit identische Einzelantrag Nussbaumer, wenn schon, aus unserer Sicht überzeugender sind. Es sind die Einzelanträge zu Artikel 10a Absatz 2. Sie wollen eigentlich nichts anderes als EU-Kompatibilität. Es ist übrigens eine Massnahme, die auch die UREK des Ständerates vorschlägt. Es ist auch so, das wurde gesagt, dass der Verkehr als einziger Sektor bis heute keinen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen geleistet hat. Was man allenfalls zugunsten dieser beiden Einzelanträge auch noch sagen kann: Das sind nicht Massnahmen, die erst nach 2021 zu wirken beginnen oder überhaupt in Kraft treten würden, sondern diese kann man bereits vor 2021 beschliessen und dann mit der Umsetzung bereits beginnen.
Die Minderheit Thorens Goumaz in Artikel 26 Absatz 2bis fordert, dass die Importeure von fossilen Treibstoffen ihren Kompensationsanteil ab 2021 jährlich um 5 Prozent erhöhen müssen. Ausgehend von einem - heute im CO2-Gesetz möglichen - maximalen Kompensationssatz von 40 Prozent ergäbe das bis 2030 einen Kompensationssatz von 85 Prozent. Das ist vergleichbar mit dem Vorschlag des Bundesrates bei der Totalrevision. Problematisch ist aber auch hier die Umsetzung: Die Kompensationsleistung müsste nämlich jedes Jahr fix erbracht werden, man könnte sich nicht wie bisher frühere Kompensationsleistungen anrechnen lassen. Wir sind der Meinung, dass die Importeure fossiler Treibstoffe die Kompensationsleistungen im Durchschnitt über mehrere Jahre erbringen können sollten.
Die Minderheit Girod zu Artikel 26 Absatz 3bis will den maximalen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffen ab 2021 automatisch um jährlich 1 Rappen pro Liter anheben. Ausgehend von den 5 Rappen, die im jetzigen CO2-Gesetz verankert sind, wären wir im Jahr 2030 bei 15 Rappen pro Liter. Das ist zwar mit dem Minderheitsantrag Thorens Goumaz konsistent, der die Kompensationspflicht anheben möchte, aber die Verteuerung des Treibstoffs wäre beträchtlich über dem, was Ihr Rat und auch die vorberatende Kommission des Ständerates als gangbar einstufen. Man müsste auch berücksichtigen, dass aufgrund der Ausfälle der Mineralölsteuer noch eine zusätzliche Erhöhung nötig wäre.
Die Minderheit Reynard verlangt mit Artikel 29 Absatz 2bis, dass der maximale Abgabesatz der CO2-Abgabe auf Brennstoffen ab 2021 jährlich um 10 Franken pro Tonne erhöht wird. Das gäbe im Jahr 2030 den Maximalsatz von 210 Franken pro Tonne, welcher auch vom Bundesrat in der Totalrevision vorgeschlagen wurde - dies allerdings als möglichen Maximalsatz.
Die Minderheit Bäumle in Ziffer IV verlangt, dass die Mineralölsteuerbefreiung bis Ende 2030 verlängert wird oder eben bis zur Inkraftsetzung der Totalrevision des CO2-Gesetzes. Dieser Minderheitsantrag passt nicht recht zusammen mit Artikel 12e des Mineralölsteuergesetzes im Entwurf der parlamentarischen Initiative Burkart. Mit diesem Artikel soll ja die Ertragsneutralität bis Ende 2028 erreicht werden. Da hätten Sie ein Kohärenzproblem.
In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihre Mehrheiten und allenfalls die Einzelanträge Bäumle und Nussbaumer zu unterstützen, weil Letztere bereits vor 2021, also während der laufenden Beratung, in Angriff genommen werden könnten.