Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-09-09
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-09
Wortprotokoll
Ich fungiere hier als "Transmissionsriemen" der Redaktionskommission. Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission sieht vor, dass die Kommission Antrag stellen kann, wenn sie in einer Vorlage auf Unklarheiten oder Widersprüche stösst. Die Redaktionskommission ist einhellig zum Schluss gekommen, dass zwischen Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b eine Unklarheit oder ein Widerspruch besteht. Ich will da nicht näher in die Details gehen; es handelt sich nicht nur um eine sprachliche Unebenheit. Es wäre somit ein materieller Entscheid gewesen, wenn wir das geklärt hätten, was ja die Redaktionskommission nicht will. Deshalb beantragt sie Ihnen, diese Bestimmung zu korrigieren, sodass eine Differenz entsteht. Die Schwesterkommission kann dies dann vertieft anschauen und beurteilen, ob das - was ich hoffe - mehr Klarheit schafft. Der Präsident und Berichterstatter unserer Kommission hat das strengen Auges begutachtet und hat, so wie er mir gesagt hat, keine Opposition angemeldet.
Ich bitte Sie deshalb, gemäss Antrag der Redaktionskommission zu entscheiden. Das schafft mehr Klarheit und soll die Möglichkeit bieten, die Frage in einer zweiten Runde vertieft zu prüfen.