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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2019-09-10

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Es mag manchmal elegant und klug sein, ein Anliegen aus einer parlamentarischen Initiative in das laufende Verfahren einer Gesetzesrevision aufzunehmen und damit auch Zeit zu gewinnen. Manchmal ist es aber auch einfach nur unüberlegt und schlecht, wie hier bei[NB]Artikel[NB]19 Absatz 1 Buchstabe d. Mit dem Minderheitsantrag möchten wir beim geltenden Recht bleiben, wie es auch[NB]der[NB]Bundesrat und - einstimmig - der Ständerat empfehlen.

Was ist das geltende Recht? Radio- und Fernsehbeiträge zählen zu den geistigen Werken, und wer sie verwendet, muss deren Urheberinnen und Urheber entgelten. Das ist die urheberrechtliche Vergütung. Ausgenommen davon sind jedoch alle, die diese Beiträge im Eigengebrauch konsumieren, also zum Beispiel Sie, wenn Sie zu Hause oder in der eigenen Ferienwohnung Fernsehen schauen. Vergütungspflichtig hingegen sind Hotels, Spitäler, Gefängnisse oder eben auch vermietete Ferienwohnungen - wenn das Kriterium des Eigengebrauchs wegfällt. Das Kriterium des Eigengebrauchs fällt weg, weil Hotels gewinnorientierte Unternehmen sind. Es besteht ein kommerzielles Interesse. Das wurde im Tarifverfahren zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Nutzerverbänden so geklärt, und das Bundesgericht hat diese Unterscheidung zwischen privatem Gebrauch und kommerzieller Nutzung im Dezember 2017 bestätigt.

Natürlich ist es legitim, eine unliebsame Regelung, die gerichtlich bestätigt wurde, mit einer parlamentarischen Initiative aus der Welt zu schaffen, wie es hier versucht wird. Es ist aber nicht nur heikel, weil damit eine ziemlich abwegige Definition von Eigengebrauch eingeführt würde. Es ist vor allem auch heikel, weil dies nie - nie! - ein Thema in der Arbeitsgruppe Agur 12 war.

Es zeigt sich auch: Je länger wir darüber diskutieren, desto mehr verändern wir nicht nur den Kompromiss zuungunsten der Schweizer Künstlerinnen und Künstler, sondern desto mehr handeln wir uns damit möglicherweise auch noch weitere Probleme ein. Im Ständerat wurde von Ständerat Noser wie auch von der zuständigen Bundesrätin darauf hingewiesen, dass diese willkürliche Erweiterung der Eigengebrauchsschranke nicht WTO-konform sei. Die Schweiz, als einziges Land weithin mit einer solchen Bestimmung, könnte von anderen Ländern in ein Streitschlichtungsverfahren gezogen werden, denn wir sind im Bereich des Urheberrechts, das ja logischerweise eine starke internationale Bedeutung hat, mit dem Abkommen über das Immaterialgüterrecht die Verpflichtung eingegangen, uns an gemeinsame Spielregeln zu halten.

Uns hier nun Probleme zu schaffen mit einer solchen Ausnahme rechtfertigt sich angesichts der geringen finanziellen Belastung, die die Urheberrechtsvergütungen mit sich bringen, nicht. Selbst Hotels mit einer Fläche von über 1000 Quadratmetern bezahlen nicht einmal einen Franken pro Zimmer und Monat.

Die Minderheit bittet Sie aus all diesen Gründen, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d wieder zu streichen.