Randegger Johannes · Nationalrat · 2002-09-19
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Bei Artikel 32 geht es um die berufliche Grundausbildung. Kollege Kofmel hat ausgeführt, dass die Kantone die Möglichkeit haben sollen, vorbereitende Kurse anzubieten. Die Kommission hat in ihrer Differenzbereinigungsdebatte dieses Thema nicht mehr angesprochen und ist ohne Abstimmung dem ständerätlichen Beschluss gefolgt.
Anders ist es bei der beruflichen Weiterbildung, also bei Artikel 33 über die höheren Fachschulen. Dort hat die Kommission an der Version unseres Rates festgehalten, dass die Kantone selber keine Kurse zur Vorbereitung von höheren Fachprüfungen anbieten können. Wir machen also einen Unterschied zwischen der Grundausbildung in Artikel 32 und der beruflichen Weiterbildung über höhere Fachschulen in Artikel 33.
Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen, den Antrag Bortoluzzi abzulehnen.