Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10
Wortprotokoll
Es wurde ausgeführt, der Ständerat möchte Artikel 12 streichen. Das würde allerdings nicht bedeuten, wie das auch ausgeführt wurde, dass keine Sorgfaltspflichten für die Inhaberinnen und Inhaber einer E-ID bestehen würden. Wenn jemand einen Schaden verursacht, weil er nicht die nötige Sorgfalt angewendet hat, muss er grundsätzlich auch dafür haften.
Die Minderheit I (Flach) möchte im Gesetz neu explizit festhalten, dass bei Internetangeboten, bei denen eine E-ID des Sicherheitsniveaus "niedrig" zum Einsatz kommt, der Bezug einer Dienstleistung auch ohne Einsatz einer E-ID möglich sein muss. Diese neue Version von Artikel 12 Absatz 3 würde die Delegationsnorm an den Bundesrat ersetzen, welche vorsieht, die Sorgfaltspflichten seien auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Hier muss man vielleicht erwähnen, dass diese Forderung der Minderheit I mit den Sorgfaltspflichten eigentlich nichts zu tun hat. Ich komme nochmals darauf zurück.
Zuerst aber zu den Sorgfaltspflichten: Der Artikel zu den Rechten und Pflichten der Inhaber hat primär einen deklaratorischen Charakter und sorgt für Transparenz. Worum geht es hier? Die Nutzerinnen und Nutzer einer E-ID haften[NB]für[NB]Schäden, die sie mit der E-ID anrichten. Anwendbar ist hier - auch das wurde von den Fraktionssprechern ausgeführt - das Obligationenrecht. Darauf weist Artikel 28 ausdrücklich hin. Zum Tragen kommt die Verschuldenshaftung, das heisst, haftbar wird nur, wer in Verletzung von Sorgfaltspflichten Schaden verursacht.
Ich habe es bereits erwähnt: Wenn Sie Artikel 12 streichen, bleiben die Sorgfaltspflichten gemäss OR grundsätzlich bestehen. Hingegen könnte bei einem allfälligen Schaden die Widerrechtlichkeit als Voraussetzung für die Haftung fehlen. Auch hier wäre ein Kompromiss zwischen Ständerat und Nationalrat denkbar. Konkret könnte man Absatz 1 und Absatz 3 streichen, d. h., man würde darauf verzichten, im Gesetz explizit festzuhalten, dass die E-ID nicht Dritten überlassen werden darf. Und man könnte auch auf die Delegationsnorm an den Bundesrat verzichten, wonach dieser die Sorgfaltspflichten der Inhaber einer E-ID regeln soll. Wie gesagt: Das OR regelt die Sorgfaltspflichten bereits heute.
Hingegen könnte man Absatz 2 stehenlassen. Dieser umschreibt die Sorgfaltspflichten in abstrakter Weise. Konkret geht es also darum, dass die Inhaber einer E-ID alles Notwendige und Zumutbare unternehmen müssen, damit die E-ID nicht missbraucht werden kann. Dieser Absatz schafft Klarheit, bringt aber keine neuen Pflichten.
Nun komme ich zurück zum Antrag für einen neuformulierten Absatz 3, wie ihn die Minderheit I beantragt. Ich möchte das ausdrücklich unterstützen. Die Platzierung dieser Forderung im Gesetz ist vielleicht etwas verwirrlich, weil sie - wie erwähnt - mit der Sorgfaltspflicht eigentlich nichts zu tun hat. Doch weil die Forderung erst relativ spät aufgetaucht ist, musste man eine geeignete Stelle im Gesetz finden, in die man sie überhaupt noch einfügen konnte.
Zum Kern der Forderung: Hier geht es darum, dass die Konsumentinnen und Konsumenten bei einfachen Anwendungen eine Alternative zur E-ID haben sollen. Es geht hier typischerweise um Online-Shopping. In den Diskussionen rund um die E-ID taucht ja immer wieder die Angst auf, dass man eine lange Datenspur hinterlassen könnte, wenn man überall die E-ID verwendet. Und auch wenn das Gesetz entsprechende und gute Sicherungen enthält, kann ich nachvollziehen, dass hier bei Einzelnen ein ungutes Gefühl entstehen kann. Stellt man sicher, dass Konsumentinnen und Konsumenten bei solch alltäglichen Anwendungen, bei denen eine E-ID auf tiefer Sicherheitsstufe zum Einsatz käme, ein alternatives Login wählen können, wäre das eine vertrauenssteigernde Massnahme. Es wäre vermutlich auch kundenfreundlicher. Ohnehin ist davon auszugehen, dass die meisten Unternehmen eine Wahlmöglichkeit bieten. Schon heute ist es ja möglich, als Gast oder als registrierte Kundin ein Geschäft abzuwickeln; heute gibt es oft schon zwei Kanäle.
Ich versuche, das Gesagte etwas übersichtlicher zusammenzufassen: Im Sinne eines Kompromisses bitte ich Sie, der Minderheit I (Flach) zu folgen, also Absatz 1 zu streichen, Absatz 2 stehenzulassen und bei Absatz 3 - das scheint mir wichtig - der neuen Fassung zuzustimmen.