Engler Stefan · Ständerat · 2019-09-10
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-09-10
Wortprotokoll
Ich halte mich ganz kurz. Die vorberatende Kommission schlägt Ihnen vor, der Motion Candinas zuzustimmen. Dasselbe hat bereits der Nationalrat getan, nämlich am 28. September 2018, dies im Einklang mit dem Antrag des Bundesrates, oppositions- und diskussionslos.
Worum geht es? Mit dieser Motion soll erreicht werden, dass die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen in die Verantwortung des Bundes gelegt wird. Ganz konkret soll das Bundesgesetz über die Luftfahrt in Artikel 98 Absatz 1 dergestalt angepasst werden, dass die an Bord eines Luftfahrzeugs oder im Zusammenhang mit Flugunfällen oder schweren Vorfällen begangenen strafbaren Handlungen neu der Bundesstrafgerichtsbarkeit unterstehen sollen. Tatsächlich ist es aufgrund des geltenden Rechts so, dass strafbare Handlungen, die an Bord eines Flugzeugs begangen wurden, schon heute der Bundesstrafgerichtsbarkeit unterstellt sind, dass aber alle übrigen strafbaren Handlungen im Luftrecht, insbesondere diejenigen, an denen das Flugsicherungspersonal beteiligt ist, unter die Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgung fallen.
Nun hat sich aufgrund verschiedener Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass eine Erweiterung der Bundesstrafgerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen, in die Angestellte auch der Flugsicherung involviert sind, wünschenswert wäre, da diese Fälle meistens sehr komplex sind und auch gründliche Kenntnisse im Bereich der Aeronautik erfordern. Es kommt hinzu, dass solche Fälle relativ selten sind und entsprechend die Erfahrung im Umgang damit in den Kantonen fehlt. Es ist im Interesse der Rechtssicherheit, hier eine uneinheitliche Behandlung der verschiedenen Fälle durch kantonale Gerichtsbarkeiten zu vermeiden.
Unsere Kommission hat noch die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) angefragt. An und für sich ist es ja nicht ein Verkehrsthema, sondern eine Frage der Kompetenzen der Strafverfolgung. Die SSK hat sich nicht geäussert. Wir schliessen daraus, dass von dieser Seite kein Widerstand erwachsen wird, und geben mit der Zustimmung zur Motion den Weg frei, eine Gesetzesänderung zu initiieren.