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Merlini Giovanni · Nationalrat · 2019-09-10

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Bei Artikel 12 Absätze 1 und 2 beantragen wir Ihnen ebenfalls, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten, und wir beantragen, Absatz 3 zu streichen.

Die Absätze 1 und 2 verbriefen wichtige, ja elementare Sorgfaltspflichten, die jeder Inhaber einer E-ID zu beachten hat. Eine E-ID ist nämlich persönlich und darf Dritten nicht [PAGE 1415] überlassen werden. Die Inhaber einer E-ID haben die nach den Umständen notwendigen und zumutbaren Massnahmen zu treffen, damit die E-ID nicht missbräuchlich verwendet werden kann. Diese Sorgfaltspflichten muss man verantwortungsbewussten Individuen auch zumuten können, liegen sie doch in deren ureigenem Interesse. Jeder hat ein grosses Interesse daran, dass seine E-ID nicht an Dritte weitergegeben wird und nicht Dritte mit deliktischen Absichten unter seinem Namen einkaufen und sonstige Geschäfte tätigen können. Auf die Delegationsnorm zugunsten des Bundesrates kann jedoch verzichtet werden, da sie sich bei einem Referendum als ein Stolperstein erweisen könnte, wenn man nicht von vornherein weiss, wie und mit welcher Strenge der Bundesrat die Sorgfaltspflichten der Inhaber einer E-ID in der Verordnung regeln wird.

Ich bitte Sie also, auch hier die Mehrheit zu unterstützen.