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Zuberbühler David · Nationalrat · 2019-09-10

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2016 eine Revision der eidgenössischen Zivilstandsverordnung beschlossen und im Rahmen dieser Revision Artikel 57 gestrichen. Diese Revision hat die Möglichkeit der Kantone aufgehoben, Zivilstandsfälle wie Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften zu veröffentlichen. Der Bundesrat begründete dies damit, dass die Veröffentlichung dieser Daten datenschutzrechtliche Fragen aufwerfe und keinem überwiegenden Interesse mehr entspreche. Die Revision trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

Mit der Aufhebung der entsprechenden Bestimmung in der eidgenössischen Zivilstandsverordnung ist die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Zivilstandsfällen weggefallen. Kantonen, die auf Basis von Artikel 57 Zivilstandsnachrichten veröffentlichten, hat man somit die Rechtsgrundlage genommen. In den Gemeinden ist es für die Einwohner aber wichtig, über das Leben im Dorf bzw. in der Gemeinde informiert zu werden. Nicht umsonst gehören die Geburts-, Heirats- und Todesanzeigen zu den meistgelesenen Rubriken von Zeitungen und Mitteilungsblättern. Online publizierte Zivilstandsmeldungen gehören jeweils zu den Topnews und [PAGE 1424] werden am meisten gelesen. Dem Argument, die Veröffentlichung entspreche keinem überwiegenden Interesse, muss somit widersprochen werden.

In Bezug auf den Kanton Appenzell Ausserrhoden weise ich darauf hin, dass der Regierungsrat im Jahr 2012 ein entsprechendes Verbot zur Veröffentlichung von Zivilstandsnachrichten erlassen hat. Der Aufwand für die Gewährleistung der bundesrechtlichen Datenschutzbestimmungen stehe in keinem Verhältnis mehr zum öffentlichen Interesse an einer amtlichen Publikation, begründete der damalige Direktor des Departementes Inneres und Kultur. Doch der Regierungsrat hatte die Rechnung ohne die Bevölkerung gemacht: Die Empörung war gross. Haufenweise Leserbriefe gingen ein, und schlussendlich krebste der Regierungsrat zurück. Auch das zeigt, dass ein überwiegendes Interesse klar vorhanden ist.

Gerade in der heutigen Zeit, in der die Welt immer anonymer wird, soll es deshalb möglich sein, sich über Neuankömmlinge im Bekanntenkreis oder über ein Jawort mitzufreuen oder beispielsweise Anteil zu nehmen, wenn jemand seinen irdischen Weg beendet hat.

Und noch ein Punkt: In vielen Kantonen werden bzw. wurden Zivilstandsfälle nur auf Verlangen und mit dem Einverständnis aller Betroffenen veröffentlicht. Diese Lösung hat sich bewährt und zu keinen datenschutzrechtlichen Problemen geführt.

Der Bundesrat wird deshalb mit der vorliegenden Motion beauftragt, eine Gesetzesgrundlage bzw. Rechtsgrundlage zu schaffen, damit die Kantone und die Gemeinden - insbesondere jene, die heute Zivilstandsnachrichten aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht veröffentlichen, oder jene, die keine eigene Rechtsgrundlage haben - wieder die Möglichkeit haben, Zivilstandsfälle wie Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften zu veröffentlichen. Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage ist eine Publikation offenbar heikel und nicht ratsam, da sich datenschutzrechtliche Fragen stellen könnten. Es wäre unsinnig, wenn 26 Kantone 26 verschiedene Lösungen treffen müssten, nur weil der Bundesrat eine bestimmte Verordnungsbestimmung gestrichen hat.

Datenschutzrechtliche Bedenken könnten von vornherein ausgeschlossen werden, indem Zivilstandsfälle nur auf Verlangen und mit dem Einverständnis aller Betroffenen veröffentlicht werden könnten.

Mit Verlaub, es kommt ja selten vor, dass ein Ausserrhoder Nationalrat um eine Auskunft in Appenzell Innerrhoden ersucht. Hier aber besteht ein Bedürfnis: In Appenzell Innerrhoden haben beispielsweise gemäss der Einwohnerkontrolle seit dem 1. Januar dieses Jahres die Hinterbliebenen in 91,1 Prozent der Todesfälle einer Publikation zugestimmt; bei den Geburten belief sich der Anteil der Zustimmungen auf 89,2 Prozent; bei den Eheschliessungen haben sich in 62,2 Prozent der Fälle die Betroffenen mit einer Veröffentlichung einverstanden erklärt. Auch das zeigt, dass es offensichtlich einem enormen Bedürfnis entspricht.

Ich bitte Sie deshalb, ein Zeichen gegen die schleichende Anonymisierung zu setzen und der vorliegenden Motion zuzustimmen.