Heim Bea · Nationalrat · 2019-09-11
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-11
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, das Rückkommen abzulehnen und in der Folge, falls dem Antrag der Mehrheit doch stattgegeben wird, den Änderungen in Artikel 36a und Artikel 38 Absatz 2 nicht zuzustimmen.
Der Antrag der Mehrheit der SGK gibt vor, Probleme zu beseitigen, die aber so nicht bestehen; das zeigt der Bericht der Verwaltung. Es wird behauptet, dass es Probleme gebe - und zwar ausgerechnet von dem Krankenkassenverband, der alles versucht hat, um die Strategie für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu torpedieren. Er scheint dies erneut zu probieren. Denn er will die Aufsicht bei der Durchsetzung der Qualitätsauflagen des Bundes den Versicherern überlassen, den Versicherern, die ausserstande waren, sich mit den Leistungserbringern auf Qualitätsverträge zu einigen - und das 22 Jahre lang!
Es geht um das Zusammenspiel der Qualitätsstrategie und der Vorlage "Zulassung von Leistungserbringern". Die beschlossene Qualitätsstrategie verpflichtet Leistungserbringer und Versicherer, gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge abzuschliessen. Diese Verträge unterliegen der Genehmigung durch den Bund. Sie regeln aber nur die minimal notwendigen Inhalte und allfällige rechtliche Verfahren. Von Qualität und erhöhten Anforderungen spricht auch die Zulassungsvorlage, aber nur grundsätzlich und ohne sie zu definieren, denn es ist Sache des Bundes, diese in Form von Auflagen auf der Basis seiner Vierjahresziele zu definieren.
Wenn nun neu den Kantonen die Aufgabe zukommt, über die Zulassung der Leistungserbringer zu entscheiden, so sollen auch die Kantone die Einhaltung, die Umsetzung der Qualitätsauflagen des Bundes beaufsichtigen. Es sind Auflagen, die für alle Leistungserbringer gelten werden, sowohl für die neu zugelassenen als auch für die bereits zugelassenen.
Warum ist es wichtig, dass die Kantone die Einhaltung der Auflagen des Bundes prüfen? Weil sie die demokratisch auferlegte Aufgabe haben, für eine gute Versorgung zu sorgen. Die Kantone müssen in die Qualitätskontrolle eingebunden sein, sie müssen Bescheid wissen über die Behandlungs- und Versorgungsqualität im ambulanten und stationären Bereich. Nur so können sie die Gesundheitsversorgung in ihrem Gebiet qualitätsorientiert und wirtschaftlich organisieren.
Es ist wichtig, dass die Kantone die Einhaltung der Auflagen des Bundes prüfen. Wenn sie nämlich künftig mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) auch die ambulant erbrachten Gesundheitsleistungen mitfinanzieren müssen, sollen sie auch die Gewähr haben und die Gewähr leisten können, dass diese Qualitätsauflagen des Bundes umgesetzt werden. Der Antrag der Mehrheit der SGK hat hingegen zum Effekt, die Steuerung der Qualitätsstrategie von der öffentlichen Hand zu den Versicherern zu verschieben. Das wollen wir als Minderheit nicht. Denn damit wird ein zentrales Element der nationalen Qualitätsstrategie gestrichen, nämlich die Durchsetzung von Qualitätsvorgaben.
Wird die Qualitätssteuerung zur Sache der Versicherer, laufen wir Gefahr, die Qualität der Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten dem einseitigen Kostendenken der Versicherer unterzuordnen. Dabei müsste die Gewichtung eben gerade umgekehrt sein: Qualität und Patientensicherheit - diese zuerst. Denn sie bilden die Grundvoraussetzung für ein wirtschaftliches und gutes Gesundheitswesen.
Lassen wir daher die Rollen, wie sie vom Bundesrat und bisher vom Ständerat vorgesehen sind. Unterstützen Sie daher meine Minderheit!