Brand Heinz · Nationalrat · 2019-09-11
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-11
Wortprotokoll
Vorab möchte ich einmal mehr auf meine Interessenbindung hinweisen: Ich bin, wie Sie alle wissen, Präsident von Santésuisse.
Namens der SVP-Fraktion kann ich Ihnen mitteilen, dass die SVP-Fraktion überall der Mehrheit folgen wird, mit einer Ausnahme, nämlich bei Artikel 55a Absatz 1bis.
Nun, die SVP war ursprünglich gegenüber der Zulassungssteuerung sehr kritisch eingestellt und hat sie bis vor Kurzem eigentlich auch immer abgelehnt. In der Zwischenzeit ist die SVP aber aufgrund der massiven Kostenentwicklung über ihren Schatten gesprungen und unterstützt diese Vorlage. Es geht aber nicht an, dass die Kantone mit dieser Zulassungssteuerung, mit dieser Pflicht zur Zulassungssteuerung schalten und walten können, wie sie wollen, sondern es besteht in der Tat die Verpflichtung, diese Zulassungssteuerung konsequent und auch in allen Bereichen anzugehen.
Es macht wenig Sinn, die Eröffnung von einigen Privatpraxen zu bekämpfen und auf der anderen Seite in den Spitalambulatorien, das heisst in den Häusern der Kantone, die Zulassung ungesteuert laufen zu lassen. Wie Sie alle wissen, ist [PAGE 1437] gerade im Bereich der Spitalambulatorien das Kostenwachstum in den vergangenen Jahren ausserordentlich hoch gewesen. Seit 1997 haben die Kosten pro Kopf der Bevölkerung um 270 Prozent - um 270 Prozent! - zugenommen. Dieser Kostenanstieg im Bereich der Ambulatorien ist mithin wesentlich höher als im Bereich der privaten Arztpraxen.
Wenn die Kantone A sagen, müssen sie mithin auch B sagen und sicherstellen, dass die Zulassungssteuerung konsequent, und zwar in allen Bereichen, angewendet wird. Zugunsten der Prämien- und Steuerzahler muss die massive Überversorgung mit Ärzten in freier Praxis, wie sie sich heute in einigen Kantonen präsentiert, mithin auch in den Spitalambulatorien, aktiv eingegrenzt werden. Selbstverständlich sollen die Kantone nur dort steuern, wo tatsächlich ein massives Überangebot bzw. eine Überversorgung herrscht. Dort, wo tatsächlich noch ein Versorgungsbedarf besteht, eben im Bereich der Hausarztpraxen, müssen sie aufgrund dieser Vorlage keineswegs steuern bzw. Praxiseröffnungen verhindern oder bekämpfen.
Die Zulassungssteuerung, so, wie sie nun beantragt wird, soll transparent und verlässlich sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese Regelung zum toten Buchstaben wird. Wir befürworten deshalb die Pflicht der Kantone, bei einer übermässigen Versorgung, bei einer übermässigen Kostenentwicklung einzuschreiten, so, wie das in Absatz 6 vorgesehen ist, und eben auch das Recht der Krankenversicherer, einschreiten zu können, wenn eine Überversorgung besteht. Beim Recht der Krankenversicherer, Beschwerde zu führen, geht es nicht, wie Kollegin Gysi vorhin ausgeführt hat, darum, die Versorgung infrage zu stellen, sondern darum, die übermässige Kostenentwicklung zu bekämpfen.
Ich möchte Sie einmal mehr daran erinnern, dass die Krankenversicherer die Vertreter der Patientinnen und Patienten sind und deshalb auch ein Interesse an einer vernünftigen Kostenentwicklung und sicher nicht an einer unvernünftigen Versorgung haben.
Die SVP-Fraktion unterstützt des Weiteren die Option der Kantone zur Lockerung des Vertragszwanges und zur Verbindung dieser Vorlage mit Efas.
Kurz und gut: Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, bei Artikel 55a und den Übergangsbestimmungen mit einer Ausnahme der Mehrheit zu folgen.