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Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-11

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-11

Wortprotokoll

Jetzt geht es um die Massnahme Nr. 4: "Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern". Bei[NB]dieser[NB]Massnahme steht der Zweck, Abgänge von Qualifizierten zu reduzieren, im Vordergrund. Diese Massnahme soll die Abgänge von Kadern sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten, insbesondere im Medizinalbereich, aus der Armee zum Zivildienst reduzieren.

Schon nach dem bisherigen Zivildienstgesetz sind Einsätze, die primär privaten Zwecken der zivildienstpflichtigen Person, insbesondere der Aus- und Weiterbildung, dienen, eigentlich nicht erlaubt. Es ist aber selbst bei Anwendung dieser Bestimmung möglich, dass die Weiterbildung und Erfahrung von Personen, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium begonnen oder abgeschlossen haben, de facto positiv beeinflusst werden, wenn sie in ihrem angestammten Berufsumfeld einen Einsatz leisten. Um dies zu unterbinden, sollen die betreffenden Personen gemäss anderen Pflichtenheften Zivildienst leisten. Darauf zielt die Massnahme Nr. 4 ab: Niemand darf einen Einsatz leisten, der seinen persönlichen Interessen mehr dient als den Interessen der Gesellschaft.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.