Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-11
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-11
Wortprotokoll
Die Massnahme Nr. 8 ist nach der Vernehmlassung insbesondere aufgrund des Wunsches verschiedener Kantone und der Regierungskonferenz für Militär, Zivilschutz und Feuerwehr aufgenommen worden. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat inskünftig vermeiden, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen privilegiert werden. In der Armee sind keine Auslandeinsätze möglich, die selbstständig organisiert werden könnten. Insofern dient diese Massnahme der gezielten Senkung der Attraktivität des Zivildienstes. Diese Massnahme war nicht Bestandteil der Vernehmlassungsvorlage und wurde erst nach der Vernehmlassung aufgenommen.
Diese Massnahme wird von der Kommission aus folgenden Gründen abgelehnt:
1. Es gibt nur noch ganz wenige Auslandeinsätze. 2018 waren es nur noch 91. Deshalb erscheint diese Massnahme im Hinblick auf das Ziel, das mit der Revision des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst angestrebt wird, bedeutungslos. Der Bundesrat sagt selber, dass es sich hier um eine symbolische Massnahme handelt. Das Hauptziel der Revision ist es ja, die künftigen Bestände der Armee zu sichern. Die Kommission sieht keine guten Gründe für ein Verbot, denn es gibt auch im Ausland Bereiche, wo Zivildiensteinsätze durchaus Sinn machen. Das Argument, die Attraktivität des Zivildienstes sei zu hoch, muss relativiert werden, weil heute viele Zivis ihre Einsätze so planen, dass sie jeweils bei sich zu Hause übernachten können. Das ist bei einem Einsatz im Ausland nicht möglich.
2. Die zuständige Bundesverwaltung ist ohnehin daran, die Anforderungen für die Teilnahme an solchen Einsätzen zu erhöhen. Das führt dazu, dass die Zahl nicht weiter ansteigt.
Die Kommission empfiehlt Ihnen hier mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.