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Grossen Jürg · Nationalrat · 2019-09-11

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-09-11

Wortprotokoll

Die KVF-NR hat am 12. August 2019 mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor 18.405 erneut Folge gegeben und an ihrem Beschluss festgehalten.

Die Kommission hat an den vergangenen Sitzungen mehrschichtige Problemstellungen beim medialen Service public diskutiert. Bei der allgemeinen Diskussion um den medialen Service public, die indirekte Medienförderung im Print- und Online-Bereich und eine allfällige Anpassung der Bundesverfassung stand die Unternehmensabgabe mehrfach im Zentrum. Diese steht auch heute erneut zur Diskussion. Neben der Grundsatzfrage, ob Unternehmen überhaupt abgabepflichtig sein sollen, wurde auch das Thema der Mehrfachbelastung von Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften und dauerhaft miteinander verbundenen Unternehmensstrukturen behandelt. Bei der vorliegenden parlamentarischen Initiative geht es aber um den Grundsatz der Abgabepflicht für Unternehmen.

Eine deutliche Mehrheit der Kommission stellt sich immer noch auf den Standpunkt, dass Unternehmen in Zukunft nicht mehr abgabepflichtig sein sollen.

Die Revision des RTVG wurde am 14. Juni 2015 angenommen. Es ging um ein Gesetzespaket mit diversen Anliegen, das vom Volk nur haarscharf gebilligt wurde. In der damaligen Debatte zu diesem Gesetz wurden die Unternehmen nur sehr knapp, mit Stichentscheid des Präsidenten, zu dieser Abgabe verpflichtet. Kritisiert wird in der Zwischenzeit auch die Art der Abgabeberechnung. Der mehrwertsteuerpflichtige Umsatz ist keine sinnvolle Messgrösse für den Radio- und Fernsehkonsum.

Das neue RTVG ist inzwischen in Kraft getreten. Die Serafe erhebt seit dem 1. Januar 2019 die Haushaltabgabe, und die Mehrwertsteuerverwaltung erhebt die Unternehmensabgabe. Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften usw. bezahlen heute zumindest teilweise doppelt. Die Anzahl der Reklamationen beim Eintreiben der Gelder ist beachtlich hoch.

Die KVF-NR hat aufgrund der folgenden drei wichtigen Argumente entschieden, an ihrem Beschluss, der Initiative Folge zu geben, festzuhalten:

1.[NB]Man kann nicht gleichzeitig an zwei Orten fernsehen oder Radio hören. Sowohl die Geschäftsführer als auch die Mitarbeitenden haben die Haushaltabgabe bereits bezahlt.

2.[NB]Die Abgabe über die Mehrwertsteuer ist nicht tauglich. Doppel- und Mehrfachbelastungen und -bezahlungen sind gang und gäbe. Eine faire Lösung würde laut Bakom wiederum gesetzliche Anpassungen erfordern und mit Sicherheit in mehr Bürokratie ausufern. Die Abschaffung der Mehrfachbelastungen wurde in der Zwischenzeit bereits von beiden Kommissionen mit deutlichem Mehr gebilligt. Aber es ist klar: Es wird daraus sicherlich mehr Bürokratie resultieren.

3.[NB]Bei der SRG werden laufend Einsparungen gemacht. Der Bundesrat hat bereits weitere Gebührensenkungen in Aussicht gestellt. Die Erträge aus den Haushaltabgaben steigen laufend, es gibt immer mehr Haushalte. Eine Abschaffung der Unternehmensabgabe hätte deshalb keine Erhöhung der Haushaltabgabe zur Folge. Eine solche wäre auch nicht im Sinne des Initianten und nicht im Sinne der Mehrheit der Kommission. [PAGE 1501]

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.