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Germann Hannes · Ständerat · 2019-09-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-12

Wortprotokoll

In Artikel 19 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) steht: "Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt: ..." Da gibt es im Gesetz dann verschiedene Bestimmungen. Unter anderem soll jetzt in Litera d hinzukommen: "d. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich oder im kleinen Kreis in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen".

Da muss ich Ihnen schon sagen: Ich staune einigermassen, wie salopp wir hier darüber hinweggehen. Einige scheinen das neue System noch nicht ganz intus zu haben. Wir haben ja von der ursprünglichen Geräteabgabe gewechselt. Wenn wir diese Litera d streichen und die Werkverwendung dort nach wie vor verrechnen, verwenden wir jetzt einfach wieder das alte System in einem Teilbereich. Ich will überhaupt nicht die Entschädigung für inländische Künstler kürzen. Es geht, hat man uns gesagt, um 400[NB]000 Franken. Aber für diese 400[NB]000 Franken wollen Sie jetzt eine derartige Bürokratie aufziehen und Hotels, Spitäler, Heime, Ferienwohnungen, Gefängnisse usw. zusätzlich belasten. Wir zahlen für das geistige Eigentum, das wir konsumieren. Dafür haben wir eine Abgabe. Die Unternehmen zahlen diese Abgaben übrigens ja im neuen System jetzt auch pro Angestellten.

Nun meine ich, die inländischen Künstler müssten aus diesem Topf entschädigt werden und nicht etwa noch einmal separat. Ich werde ja sonst zwei- oder dreimal für dasselbe belangt. Wenn ich zu Hause fernsehe, ist das okay, wenn ich in die Ferienwohnung gehe, muss ich dann dort auch noch einmal bezahlen, obwohl ich da vielleicht dasselbe i-Pad wie zu Hause benutze. Wenn ich im Spital bin, muss das Spital noch einmal für mich bezahlen, obwohl ich vielleicht auch dort auf meinem i-Pad konsumiere. Das ist das Problem, und darin liegt der Unterschied. Darum ist für mich unverständlich, dass die Inhaber bzw. Betreiber von Hotel- oder Spitalzimmern, Ferienwohnungen oder auch Gefängniszellen nach wie vor zu einer zusätzlichen Urheberrechtsvergütung verknurrt werden.

Die Ergänzung von Artikel 19 URG stellt die Verwendung in diesen Räumen der privaten Verwendung zu Hause gleich und schafft damit eine nicht sachgerechte Vergütung beziehungsweise Ungleichbehandlung, die bestanden hat, ab. Das ist auch im neuen System richtig.

Sie haben die Schreiben von H plus, vom Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer, von Hotelleriesuisse und von Gastrosuisse vielleicht auch gesehen. Gestern haben wir betont, wie wichtig es sei, etwas für die Hotellerie und Gastronomie zu tun. Heute gehen wir salopp dazu über, ihnen zusätzliche Abgaben aufzubrummen, die meines Erachtens so einfach nicht gerechtfertigt sind. Aber wie gesagt, ich will weder international eine Ungleichstellung schaffen noch gegen internationales Recht verstossen. Das geistige Eigentum muss selbstverständlich entschädigt werden, aber ich will nicht für ein und dieselbe Leistung doppelt oder dreifach bezahlen, und das machen wir eben hier.

Deshalb bitte ich Sie, der Version des Nationalrates zuzustimmen. Dieser hat relativ klar entschieden, diese Bestimmung aufzunehmen - das erste Mal mit 132 zu 53 Stimmen - und damit diese Ungleichbehandlung respektive Benachteiligung abzuschaffen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit folgen.