Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-12
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Mit der vorliegenden Revision soll bereits der Pflichtteil auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gesenkt werden. Die Minderheit möchte nun, dass dieser Anteil unter gewissen Umständen weiter gesenkt werden kann. Dies soll bei allen pflichtteilsgeschützten Erben gelten, also bei den Nachkommen wie auch bei überlebenden Ehegatten, oder man kann jetzt auch sagen, es soll zulasten der überlebenden Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners gelten.
Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, die Pflichtteile der Nachkommen von heute drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu reduzieren. In der Botschaft finden Sie auch Überlegungen dazu, weshalb der Bundesrat davon abgesehen hat, die Pflichtteile noch stärker zu reduzieren oder sogar ganz abzuschaffen. Denn letztlich, das ist die Überzeugung des Bundesrates, entsprechen diese Pflichtteile nicht nur einer Tradition im Schweizer Erbrecht, sondern sie entsprechen auch dem allgemeinen Volksempfinden. Das ist in unserer Gesellschaft tief verankert. Diesen Pflichtteilen kommt auch eine erhebliche Bedeutung für den Erhalt des Friedens innerhalb der Familie zu, sonst drohen einfach langjährige Streitigkeiten.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der vorgeschlagenen Reduktion auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ein angemessener Kompromiss vorliegt, der einen guten Ausgleich zwischen den Interessen, die hier vorliegend auf dem Spiel stehen, schafft. Die von der Minderheit beantragte zusätzliche Reduktion wird deshalb vom Bundesrat abgelehnt.
Im Hinblick auf die Förderung der Unternehmensnachfolge möchte ich nochmals darauf hinweisen, es ist richtig so:
La procédure de consultation s'est achevée le 30 août 2019. L'Office fédéral de la justice est en train d'analyser les résultats. D'après ce que j'ai appris, les résultats sont positifs. Donc la direction générale de cette révision est acceptée par les participants à la consultation.
Die Arbeiten an diesem Dossier haben aber auch gezeigt, dass sich in diesem Zusammenhang viele Fragen stellen, die nicht leicht zu beantworten sind, die aber beantwortet werden müssen, wenn die gesetzliche Regelung in der Praxis funktionieren soll. Denn nur schon die Frage, was ein [PAGE 683] Unternehmen ganz genau ist, ist nicht so einfach zu beantworten. Gilt die Bestimmung beispielsweise auch dann, wenn nur die Mehrheit der Aktien eines Unternehmens und nicht sämtliche Aktien übertragen werden? Oder gilt die Bestimmung auch bei reinen Holdinggesellschaften, die über die Verwaltung von Beteiligungen oder Immobilien hinaus keine weitere unternehmerische Tätigkeit ausüben?
Hier gibt es also einige Detailfragen, die aus Sicht des Bundesrates nicht einfach in diesem Absatz 2 geregelt werden können. Die Klärung dieser Fragen durch den Gesetzgeber wird wichtig sein. Verbleibende Unklarheiten würden unmittelbar zu Streitigkeiten zwischen den Erben führen, was wir eben vermeiden wollen. Deshalb wollen wir die Frage der Unternehmensnachfolge mit einer speziellen Vorlage separat präsentieren.
Ich möchte Sie bitten, diese Minderheit abzulehnen.