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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-12

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat im Hinblick auf das Bundesgesetz über elektronische Medien gesetzliche Rahmenbedingungen schafft, mit dem Ziel, dass die Besitz- respektive Eigentumsverhältnisse von Medienunternehmen offengelegt werden.

Die Frage steht nicht zum ersten Mal auf der politischen Agenda. Es gab im Jahr 2010 eine Motion Jans, die den Bundesrat beauftragen wollte, gesetzliche Grundlagen für die Offenlegung bei marktmächtigen Medienunternehmen zu schaffen. Diese Motion wurde 2012 abgeschrieben. Jetzt gibt es Ihre Motion, Herr Nationalrat Hadorn, die im Prinzip das Gleiche verlangt, sich aber nicht auf marktmächtige Medienhäuser beschränkt, sondern sich auf alle Medienunternehmen bezieht. Die Antwort des Bundesrates, das haben Sie auch gemerkt, entstand noch während der Vorarbeiten zum Bundesgesetz über die elektronischen Medien. Sie wissen, in der Zwischenzeit hat der Bundesrat beschlossen, auf dieses Gesetz zu verzichten und stattdessen mit den Fördermassnahmen, die ich vorhin erwähnt habe, eine Teilrevision des RTVG und eine Revision des Postgesetzes für den Ausbau der indirekten Presseförderung vorzusehen.

Was das Anliegen Ihrer Motion anbelangt, müssen wir zwischen elektronischen Medien und der Presse unterscheiden. Für Radio und Fernsehen wie auch für weitere elektronische Medien haben wir mit Artikel 93 eine Verfassungsgrundlage, die dem Bund eine Regelungskompetenz gibt. Bereits heute verlangt das RTVG von allen Programmveranstaltern die Offenlegung der Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse sowie von namhaften Beteiligungen. Dabei können auch solche Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet werden, die im Radio- und/oder Fernsehmarkt nur beteiligt sind, aber in einem anderen medienrelevanten Markt, z. B. im Print, eine beherrschende Stellung innehaben. Diese Offenlegungspflicht gilt aber gegenüber den zuständigen Behörden und nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Das ist heute der Stand der Dinge.

Im Bereich der Online-Medien hat der Bund bisher nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Das wird jetzt aber mit einer Ergänzung des RTVG mit bestimmten Fördermassnahmen geändert werden; das haben wir bereits so vorgesehen. Die Förderung soll nach dem Modell der indirekten Presseförderung funktionieren. Der Bundesrat sieht vor, dass geförderte Online-Medien den Journalistenkodex des Presserates einhalten müssen. Dazu gehören auch die entsprechenden Transparenzbestimmungen.

Was die Printmedien anbelangt, so fehlt eine Regulierungskompetenz des Bundes, weil die Verfassung eine solche nicht vorsieht. Dazu fehlt uns also die Verfassungsgrundlage. Das heisst, eine vollumfängliche Umsetzung Ihrer Motion, Herr Hadorn, ist aufgrund der fehlenden Zuständigkeit des Bundes in diesem Bereich, den ich erwähnt habe, nicht möglich. Das ist auch ein Grund, weshalb wir Ihre Motion zur Ablehnung empfehlen. Im anderen Bereich - das habe ich Ihnen gesagt - ist jetzt im RTVG bereits etwas in diese Richtung vorgesehen.