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Grüter Franz · Nationalrat · 2019-09-12

Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-12

Wortprotokoll

Ja, Sie haben es gehört, meine Motion will die wahren Kosten von Lärmschutzmassnahmen korrekt dargestellt haben. Vorab freut es mich sehr, dass der Bundesrat geäussert hat, dass es ihm ein wichtiges Anliegen ist, dass die Bevölkerung vor übermässigem Lärm geschützt werden soll. Ich bin auch sehr froh, dass die entsprechenden Bestimmungen und Kriterien im Umweltschutzrecht anerkannt werden, denn gemäss Gesetz muss das Bundesamt für Strassen (Astra) bei einem zu hohen Immissionswert Massnahmen gegen den Verkehrslärm ergreifen. Offenbar gibt es hier aber eine grosse Diskrepanz zwischen dem Bundesrat und dem Astra.

Es ist erwiesenermassen so, dass das Astra versucht, sich um seine Pflicht zu drücken, und dabei Rechenmodelle anwendet, die - diplomatisch ausgedrückt - zumindest fragwürdig sind. Bei der Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen werden bei den Kosten viel zu hohe Pauschalpreise einberechnet. Die von den Mitarbeitern des Astra verwendeten fiktiven Preise sind so hoch angesetzt, dass gewisse Lärmschutzmassnahmen von vornherein als zu teuer gelten und dann auch nicht realisiert werden.

Ich kenne Fälle aus dem Kanton Luzern, in denen mit wesentlich günstigeren Preisen für Lärmschutzwände gerechnet wird. Eine verbindliche Kostenofferte einer etablierten Tiefbaufirma aus der Region kam zum Schluss, dass die Kostenberechnungen des Astra bis zu viermal höher sind als die Preise, die effektiv am Markt bezahlt werden müssten. Selbst wenn es nur doppelt so hoch wäre, wäre ich der Meinung, dass hier eben Kalkulationsmodelle angewendet werden, die nicht den Realitäten entsprechen.

Das Astra rechnet mit nicht notwendigen Abbrüchen und wendet Einheitspreise für Lärmschutzwände an, die nicht den Marktpreisen entsprechen. So werden mit komischen Berechnungsmethoden und falschen Pauschalpreisen Fehlentscheidungen produziert. Es kann sogar sein, dass Strassenabschnitte als administrativ lärmsaniert gelten, obwohl effektiv nichts gebaut wurde.

Solche Annahmen sind aus meiner Sicht unrealistisch, und es gibt auch weitere Punkte, die hier bemängelt werden müssen. Der sogenannte wirtschaftliche Tragbarkeitsindex, der für diese Berechnungen als Grundlage dient, ist veraltet; er stammt aus dem Jahr 2006. Es werden zunehmend auch zu hohe Restwerte der bestehenden Wände und viel zu hohe Schwankungsreserven einberechnet. Da wird absichtlich die Kostenseite aufgebläht, damit am Schluss eine Sanierung als unverhältnismässig dargestellt wird - und alles nur mit fiktiven Berechnungen und veralteten Kalkulationsmodellen.

Ich fordere mit meiner Motion deshalb den Bundesrat und das Astra auf, diese Kalkulationsmodelle neuen Gegebenheiten anzupassen, zu ändern und ein anderes Modell zu entwickeln. Ich wünsche mir eine sachliche, zeitgemässe und vor allem ehrliche Berechnungsgrundlage, die einigermassen den realen Angeboten entspricht. Das schulden wir auch der Bevölkerung, die unter Lärm leidet. Ich verlange, dass hier realistische Grundlagen neu erarbeitet werden. Mit den auf dem Papier zu teuren Lärmschutzmassnahmen werden die Anwohnerinnen und Anwohner um den ihnen rechtlich zustehenden Schallschutz betrogen. Eich im Kanton Luzern ist da kein Einzelfall; diesen Fall habe ich ganz speziell untersucht.

Ich befürchte auch, dass der Schuss nach hinten losgehen könnte, wenn plötzlich viele andere Regionen klagen, ihre Lärmklagen einreichen sollten. Dann dürfte es für den Bund teurer werden, wenn hier plötzlich millionenschwere Entschädigungsforderungen gestellt würden. Im Moment ist es besser, wenn vonseiten des Astra proaktiv ein neues Modell erarbeitet wird und wir den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen können, dass wir ernsthaft daran interessiert sind, Lärmschutzmassnahmen zu realistischen Preisen umzusetzen. Ich danke Ihnen, wenn Sie mich hier unterstützen.