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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-09-12

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Es gibt gute, ja zwingende Gründe dafür, dass nach vielen europäischen Ländern auch die Schweiz die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) übernimmt. Die Schweiz ist Teil der IHRA, denn die Plage des Antisemitismus war in ganz Europa und damit auch in der Schweiz virulent. Zwar ging der genozidale Antisemitismus, der Zivilisationsbruch in der europäischen Geschichte schlechthin, von Nazi-Deutschland aus. Etwas Vergleichbares gab es in der Schweiz nicht. Trotzdem haben Judenfeindschaft und Antisemitismus leider auch in der Schweiz eine üble Tradition.

Die Judenfeindschaft war im ganzen christlichen Abendland stark verbreitet. Auch auf dem Gebiet der heutigen Schweiz gab es immer wieder Pogrome und massenhafte Vertreibungen jüdischer Menschen, so etwa 1294 in Bern oder 1349 in Zürich. Mit der systematischen Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung in der Schweiz war es auch mit der Gründung des Bundesstaates 1848 nicht vorbei. Erst mit grosser Verspätung wurden 1866 die jüdischen Männer den christlichen Männern rechtlich gleichgestellt, und nach dem Ersten Weltkrieg war die Einbürgerungspolitik bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs antisemitisch geprägt.

Negativer Höhepunkt des Antisemitismus in der Schweiz war die Flüchtlingspolitik in der Nazizeit. Wie Sie im heute noch aktuellen Flüchtlingsbericht der unabhängigen Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg, der sogenannten Bergier-Kommission, nachlesen können, hat die Schweiz ihre Abwehr gegen jüdische Flüchtlinge immer dann verstärkt, wenn die Nazis ihre Politik des Judenmordes verschärften. Die Bergier-Kommission weist detailliert nach, dass diese Politik antisemitisch motiviert war. Zwar haben auch viele Verfolgte - zum Glück! - in der Schweiz Aufnahme gefunden, und zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer, allen voran der Polizeihauptmann Paul Grüninger aus St. Gallen, haben als Fluchthelfer die Augen vor der tödlichen Bedrohung der Flüchtlinge nicht verschlossen. Die Aufhebung von 137 Strafurteilen gegen Fluchthelfer nach dem seinerzeitigen Rehabilitierungsgesetz legt Zeugnis davon ab. Aber das ändert nichts daran, dass eine grosse Zahl von tödlich bedrohten Flüchtlingen an der Grenze zurückgewiesen und im Einzelfall sogar den Verfolgern ausgeliefert wurde.

Antisemitismus war aber nicht nur damals ein grosses Problem. Es gibt ihn auch heute noch. Wir Nichtjuden nehmen das vielleicht weniger wahr als die Jüdinnen und Juden in der Schweiz und in unseren Nachbarländern. Oft ist in letzter Zeit wieder von jüdischen Lobbys die Rede, denen eine [PAGE 698] besondere Macht zugeschrieben wird. Ein jüdischer Holocaust-Überlebender und Milliardär, George Soros, der mit einem Teil seines Vermögens versucht, demokratische Strukturen in Osteuropa zu stärken, wird systematisch als Bösewicht, Drahtzieher und Marionettenspieler diffamiert. Sogar die Flüchtlingsströme aus dem Nahen Osten und aus Afrika werden als sein Machwerk dargestellt. Antisemitismus hat in der Geschichte noch nie vor Landesgrenzen haltgemacht. Das ist auch heute so, in Zeiten, in denen Verschwörungstheorien und Lügen über das Internet leichter und schneller verbreitet werden können als je zuvor in der Geschichte.

Die Schweiz ist keine Insel. Auch wir sind aufgerufen, unseren Beitrag zur Bekämpfung des Antisemitismus zu leisten; und das - nicht mehr, aber auch nicht weniger - beabsichtigt das Postulat.

Eine letzte Bemerkung: Wenn wir mit der Annahme des Postulates zum Ausdruck bringen, dass wir Antisemitismus entschlossen bekämpfen wollen, dann ist das auch ein starkes Zeichen für den Kampf gegen andere Formen von Rassismus und gegen das Schüren von Hetze und Vorurteilen gegen Minderheiten, angefangen von Jenischen und Sinti bis zu Homosexuellen und der Minderheit von Musliminnen und Muslimen in der Schweiz.

Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen.