Ettlin Erich · Ständerat · 2019-09-12
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-09-12
Wortprotokoll
Mit meiner Motion sollen Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen, und diese Beträge vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können. Der 3a-Einkauf gemäss heutiger Regelung lässt dies nicht zu. Die Einkaufsmöglichkeiten sollen aber zeitlich und finanziell eingeschränkt werden.
Es gibt verschiedene Eingrenzungen. Erstens müssen die Einzahlenden ein AHV-Einkommen haben. Sie haben eine Lücke - auch das ist eine Voraussetzung -, weil sie in der Vergangenheit nicht so viel einbezahlt haben, wie möglich gewesen wäre, in einzelnen Jahren gar nichts einbezahlt oder zu wenig. Sie können nur alle fünf Jahre eine Nachzahlung vornehmen, und dies nur im Maximalrahmen des Betrags für Selbstständigerwerbende. Das sind momentan 34[NB]128 Franken. Es ist also begrenzt. Es ist kein steuerliches Perpetuum mobile. Wenn früher schon Beträge z. B. über Wohneigentumsvorbezüge bezogen worden wären, könnten auch diese nicht nachträglich wieder einbezahlt werden. Das würde dann angerechnet. Das ist das Konstrukt, das ich mit meiner Motion vorschlage.
Im Rahmen unseres Dreisäulenprinzips muss man sich wieder vor Augen führen, dass die erste Säule, die obligatorische staatliche Säule, die Existenz sichern soll. Diese ist ja auch im Umlageverfahren konzipiert. Da haben wir dafür gesorgt, dass die Leute ein Minimaleinkommen für das Alter versichern und das im Umlageverfahren auch solidarisch untereinander verstärken. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge. Diese sollte die gewohnte Lebenshaltung sichern. Hier haben wir ein Kapitaldeckungsverfahren, wo jeder für sich selber einzahlt, aber eigentlich weichen wir das auch schon auf, wenn wir die Vorschläge für die Vorsorge 21 hören. Bei der dritten Säule, der freiwilligen privaten Vorsorge, wird dann jeder für sich in sein Säule-3a-Konto einzahlen, und er kriegt [PAGE 699] das Geld wieder, das er selber einbezahlt hat. Es entsteht keine Thematik im Sinne eines Umlageverfahrens usw.
Mit der demografischen Änderung, die wir auch in der beruflichen Vorsorge und der ersten Säule ständig vor Augen haben müssen, gibt es auch eine Aufweichung im Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule. Umso mehr wird die dritte Säule gestärkt werden müssen. Wir selber sagen ja den Leuten: Schaut angesichts der demografischen Veränderung auch für euch selber, sichert euch selber auch noch ab.
Heute haben rund 3 Millionen Erwerbstätige ein Säule-3a-Konto. Es ist also ein Erfolgsmodell. Das sind etwa 60 Prozent der Erwerbstätigen, wovon ein Drittel den vollen Betrag einzahlt. Das sind momentan 6826 Franken.
Dann kommt immer die Aussage, es würde gar nicht genutzt, weil die restlichen zwei Drittel nicht alles einzahlen, also offenbar die Mittel gar nicht haben. Es gibt Studien, die sagen, dass pro Person im Durchschnitt 2000 bis 3500 Franken einbezahlt werden. Da muss man allerdings sagen, dass viele junge Leute sich nicht oder zu wenig um die Vorsorge kümmern, kein Dritte-Säule-Konto haben und keine Eigenvorsorge aufbauen. Wenn dann eine junge Person nichts und eine ältere Person das Maximum einbezahlt, dann ist der Durchschnitt natürlich die Hälfte. Deshalb muss man die Zahlen, die jeweils genannt werden, mit Vorsicht betrachten.
Es ist also ein Modell, das vor allem ältere Personen nutzen, Leute, die langsam an das Vorsorgealter herankommen, dann daran denken, die planen und für sich selber schauen - etwas, das wir von ihnen verlangen. Zur dritten Säule ist noch zu sagen, dass sie eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung hat. Wenn wir die dritte Säule stärken, tun wir etwas Gutes.
Ich habe einzelne Gründe schon genannt. Junge Erwachsene beschäftigen sich tendenziell zu wenig mit der Vorsorge, und wenn sie das dann bei der dritten Säule nachholen wollen, versperren wir ihnen das. Da muss man etwas machen. Es stört auch viele Leute, dass sie, wenn sie in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens - wenn sie das Verständnis für die Vorsorge haben, weil sie näher beim Pensionsalter sind, und wenn sie auch die Mittel haben, um einzuzahlen - feststellen, dass sie zu wenig einbezahlt haben, dies nicht nachholen können.
Nichterwerbstätige Personen haben heute gar nicht die Möglichkeit einzubezahlen. Mein Vorstoss zielt aber nicht darauf hin, den Nichterwerbstätigen jetzt die Möglichkeit zum Einzahlen zu geben. Sie können aber, wenn sie dann erwerbstätig sind, nachzahlen. Ich glaube, das ist auch richtig. Personen, die Teilzeit arbeiten, verfügen in bestimmten Lebensabschnitten nicht über die Möglichkeiten der vollständigen Einzahlung in die dritte Säule. Auch da kann man später, wenn sie wieder auf 100 Prozent oder auf fast 100 Prozent gehen, nachholen.
Wir sind konfrontiert mit Problemen in der ersten und zweiten Säule und versuchen, diese zu lösen. Sie wissen alle, wie schwierig das ist. Hier geben wir den Leuten auch die Möglichkeit, unabhängig von unseren Lösungsansätzen in der dritten Säule ihre Vorsorge aufzubessern und nicht auf uns zu warten. Das Modell hilft auch Müttern und Vätern, die in der Erziehungsarbeit teilzeitbeschäftigt oder gar nicht erwerbstätig waren, später wieder ins Berufsleben einsteigen und dann die Mittel haben.
Es ist eine Stärkung der Vorsorge, das habe ich gesagt, und es ist begrenzt. Es ist kein steuerliches Perpetuum mobile. Der Einkauf ist alle fünf Jahre möglich und auf die 34[NB]000 Franken begrenzt.
Noch einige Bemerkungen zu den Argumenten des Bundesrates: Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, es würden nur Personen mit höherem Einkommen davon profitieren. Das ist falsch. Mit der vorgesehenen dreifachen Beschränkung des Einkaufs sind die Einkaufsmöglichkeiten für sehr wohlhabende Personen gar nicht interessant. Sie sind für den Mittelstand interessant, für Personen, die z. B. zwischen 45 und 65 Jahre alt sind und plötzlich mehr Mittel zur Verfügung haben und so ihre Einzahlung nachholen können. Es sind Leute wie du und ich. Ich höre auch in meinem Umfeld Leute, die sagen: Ich würde jetzt gerne nachzahlen, aber ich kann nicht.
Dann sagt der Bundesrat, dass die vorgeschlagene Massnahme eine nicht abschätzbare Minderung der Steuereinnahmen zur Folge habe. Das ist irgendwie widersprüchlich, da der Bundesrat gleichzeitig sagt, dass die Leute ja gar nicht den vollen Betrag einzahlen würden. Wenn das so wäre, dann gäbe es auch keine Steuerausfälle, dann wird es sie auch in Zukunft nicht geben. Ich glaube, das dürfte sich wirklich in Grenzen halten; es werden weniger Fälle sein, als man annimmt. Aber es werden die Fälle sein, bei denen man es einfach ermöglichen muss.
Dann wird in der Stellungnahme des Bundesrates auch gesagt, der Einkauf hätte die Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen zur Folge. Das ist auch falsch, weil im Konzept steht, dass man eine Erwerbstätigkeit haben muss, wenn man einzahlt. Die Lücke, die man schliessen kann, ist begrenzt; man kann nicht alles nachzahlen, sondern nur alle fünf Jahre bis maximal 34[NB]000 Franken. Aber man kann natürlich für die Jahre nachzahlen, in denen man nicht erwerbstätig war.
Das ist das Ziel: Personen, die sich ein paar Jahre aus dem Erwerbsleben herausgenommen haben, wegen Erziehungsarbeit zum Beispiel, und dann wieder einsteigen und ein AHV-Einkommen haben, soll die Nachzahlung ermöglicht werden. Ich denke, die Vorteile sind evident. Es entspricht dem Konzept des Dreisäulensystems und der dritten Säule. Wir verlangen von den Schweizerinnen und Schweizern, dass sie angesichts der demografischen Herausforderungen Selbstverantwortung übernehmen. Wir helfen ihnen, indem wir eine kleine, aber wichtige Anpassung bei der Säule 3a machen.
Ich bitte Sie deshalb um Annahme meiner Motion.