Hefti Thomas · Ständerat · 2019-09-16
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-16
Wortprotokoll
Namens einer nicht unbeachtlichen Minderheit beantrage ich Ihnen ebenfalls Eintreten, jedoch auch Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, alternative Modelle vorzulegen, namentlich das im Kanton Waadt geltende Modell, die Individualbesteuerung und allenfalls weitere Modelle, die der Bundesrat als geeignet erachten würde.
Bei der direkten Bundessteuer sind bestimmte Zweiverdiener-Ehepaare und Rentnerpaare schlechter gestellt als Konkubinatspaare. Das Bundesgericht hat schon vor einiger Zeit festgestellt, dass diese Benachteiligung grundsätzlich verfassungswidrig ist und korrigiert werden muss. Die Kantone haben das beherzigen müssen, beim Bund ist die Sache immer noch pendent.
Der Bundesrat will mit dieser Vorlage eine Korrektur herbeiführen, was an sich zu begrüssen ist, denn Handlungsbedarf ist gegeben. Deshalb ist wohl auch das Eintreten heute nicht bestritten. Auch bei grundsätzlich wohlwollender Betrachtung vermag die Vorlage aber nicht zu überzeugen. Die heute bestehende Benachteiligung soll mit dem Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" beseitigt werden. Allein, das tönt nicht gerade einfach.
Es gibt in diesem Modell zwei Schritte: Erstens wird die Steuerbelastung im Rahmen der ordentlichen gemeinsamen Veranlagung festgestellt, indem beide Einkommen zusammengerechnet werden. Danach wird eine alternative Steuerberechnung vorgenommen, die sich an die Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Es werden nur das Erwerbs- und Renteneinkommen und die damit zusammenhängenden Abzüge nach den tatsächlichen Verhältnissen zugeordnet, alles Übrige einfach je hälftig.
Der Bundesrat schreibt in der Botschaft, dass dieses Modell keinen administrativen Mehraufwand verursache. Ob das wirklich zutreffen wird, da bin ich nicht so sicher. Die Zuordnung der Erwerbseinkommen kann nämlich Fragen aufwerfen oder Widerspruch auslösen - vor allem, wenn die Eheleute zusammen ein Geschäft betreiben - und damit eventuell zu Einsprachen und zu Rechtsmittelverfahren führen.
Mit diesem Eingriff ins System wird allerdings ein Gegeneingriff nötig. Weil das Modell die Belastungsunterschiede zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren vergrössert, soll beim Einverdienerabzug korrigiert werden. Das ist aber nicht alles. Die Vorlage hat auch zur Folge, dass für Konkubinatspaare mit Kindern die Steuerbelastung in Abhängigkeit vom Einkommen steigt. Auch bei den Alleinerziehenden würde eine Mehrbelastung im Verhältnis zum geltenden Recht entstehen. Das will man richtigerweise nicht und muss daher eine zweite Korrektur vornehmen. Für etwas ältere Semester: Es ist fast wie beim ehemaligen Panzer 68. Die Korrektur eines Mangels führt zu anderen Problemen, die wiederum korrigiert werden müssen. (Heiterkeit)
Die Botschaft - Seite 2136 - schreibt denn auch nur von einem "praktikablen Weg", der Elemente sowohl der Individualbesteuerung als auch der gemeinsamen Besteuerung enthält. Begeisterung tönt anders. Richtig ist, dass die Kantone mit diesem Modell ihre geltenden Lösungen für die Ehepaarbesteuerung beibehalten könnten. Das wäre meines Erachtens aber auch beim Waadtländer Modell der Fall.
Alles in allem gibt es genügend Gründe für eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. In Anbetracht der heutigen Zeit sollte das Modell der Individualbesteuerung als Alternative geprüft und vorgelegt werden. Die Individualbesteuerung hat aber nicht nur Vorteile, vor allem, wenn die Ehegatten gemeinsam ein Geschäft betreiben. Daher sollte auch das Waadtländer Modell als Variante vorgelegt werden. Es hätte insbesondere drei Vorteile: Es wird in einem grossen und modernen Kanton praktiziert, und es funktioniert. Es wäre rasch umsetzbar, und es wäre einfach. Es ist aber durchaus denkbar, dass es heute noch andere Modelle oder Ansätze gibt, die dem Bundesrat sinnvoller erscheinen. Die Rückweisung verschliesst sich dem nicht, und sie will es dem Bundesrat ermöglichen, noch etwas anderes oder eine Kombination von Modellen auszuarbeiten und vorzulegen.
Schliesslich gibt es noch den Rückweisungsantrag der Minderheit Caroni. Aber dieser ist eigentlich Teil des grösseren Rückweisungsantrages, und daher bitte ich Sie: Stimmen Sie doch meiner Minderheit zu, dann haben Sie gerade alles angeschaut.