Müller Philipp · Ständerat · 2019-09-16
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-16
Wortprotokoll
Am 2. November 2018 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Beschluss gefasst, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. In der eingereichten parlamentarischen Initiative wird das Folgende verlangt: "Es werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit Mitglieder des Bundesrates nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt keine bezahlten Mandate in Unternehmen annehmen dürfen, die einen engen Bezug zu den Bereichen des Departementes des ausscheidenden Bundesratsmitglieds haben oder die wichtige Aufträge des Bundes oder von bundesnahen Betrieben enthalten. Die Wartefrist für die Übernahme solcher Mandate ist auf eine vernünftige Zeit zu beschränken."
Ihre Staatspolitische Kommission hat diese Initiative am 12.[NB]Februar 2019 ein erstes Mal beraten und mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Darauf hat die SPK-NR am 11. April 2019 mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem ursprünglichen Entscheid festgehalten und die Initiative dem Nationalrat als Initiative der SPK zur Vorprüfung unterbreitet. Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative am 3. Juni 2019 mit 109 zu 58 Stimmen Folge gegeben. Darauf hat Ihre Kommission, also die SPK-SR, die parlamentarische Initiative am 4. Juli 2019 ein zweites Mal beraten und wiederum abgelehnt, dieses Mal im Verhältnis von 8 zu 2 Stimmen. So weit also zur Chronologie der Initiative bzw. zu deren bisherigem Verlauf. Lehnen Sie diese parlamentarische Initiative nun ebenfalls ab, ist diese endgültig erledigt.
Nun zu den Argumenten Ihrer Kommission, die Ihnen eine Ablehnung empfiehlt. Festzuhalten ist vorab, dass sich der Ständerat bereits vor fünf Jahren deutlich gegen eine Vorlage aus dem Nationalrat ausgesprochen hat, die eine Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen einführen wollte. Wir können legiferieren, wie wir wollen - es wird immer eine Lücke geben. Die Formulierung "auf eine vernünftige Zeit zu beschränken" öffnet Tür und Tor für weitere Diskussionen und Interpretationen. Was ist "eine vernünftige Zeit"? Das weiss zurzeit niemand. Zudem sollten wir auch ein Interesse daran haben, dass sich noch junge Bundesräte und Bundesrätinnen wieder im Berufsleben etablieren und so die Staatskasse entlasten könnten.
Die Kommission will es zudem nach wie vor dem Verantwortungsbewusstsein der ehemaligen Mitglieder des Bundesrates überlassen, wann sie nach Ausscheiden aus dem Amt welche Mandate übernehmen wollen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf das Aide-Mémoire für Mitglieder des Bundesrates - sozusagen eine Betriebsanleitung -, welches auch Hinweise bezüglich Annahme von Mandaten nach Ausscheiden aus dem Amt enthält. Es ist kaum möglich, eine generell-abstrakte Regelung zu formulieren, die allen [PAGE 723] möglichen Einzelfällen gerecht werden könnte. Weiter stellt sich die Frage, warum Wirtschaft und Gesellschaft von den grossen Erfahrungen der ehemaligen Mitglieder des Bundesrates nicht profitieren sollen.
In diesem Sinne ersucht Sie die Staatspolitische Kommission des Ständerates, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.