Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2002-09-23
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Bei Absatz 2 bitten wir Sie, dem Antrag der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen, weil er die Bewilligungsinstanz für die Erteilung einer Rahmenbewilligung ist, auf die gemäss Artikel 12 kein Rechtsanspruch besteht.
Der Bundesrat berücksichtigt bei seinem Entscheid insbesondere, ob der Schutz von Mensch und Umwelt sichergestellt werden kann, ob keine anderen von der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Gründe des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes und der Raumplanung entgegenstehen, ob ein Konzept für die Stilllegung vorliegt, ob der Nachweis für die Entsorgung der anfallenden radioaktiven Abfälle erbracht ist, ob die äussere Sicherheit der Schweiz nicht berührt wird, ob keine völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen und ob bei geologischen Tiefenlagern die Ergebnisse der erdwissenschaftlichen Untersuchungen die Eignung bestätigen.
All diese Voraussetzungen haben wir bereits in Artikel 13 festgelegt. Ich habe sie im Einzelnen aufgezählt, um zu zeigen, wie umfassend sie sind. Daneben hat der Bundesrat aber auch eine gesellschaftspolitische und eine politische Verantwortung. Wenn er zum Schluss kommt, dass eine Rahmenbewilligung erteilt werden kann, legt er diesen Entscheid dem Parlament zur Genehmigung vor, wobei das Parlament nur Ja oder Nein sagen kann.
Die Minderheit I möchte das ändern. Sie möchte das Parlament quasi zur Bewilligungsinstanz befördern, und das geht nicht. Das ist vor allem angesichts der umfassenden Voraussetzungen ein Ding der Unmöglichkeit. Die Bundesversammlung hat genügend andere Möglichkeiten, einen Antrag einzubringen. Es wäre geradezu absurd, wenn der [PAGE 1321] Bundesrat gezwungen würde, einen Antrag gegen seinen Willen hier im Parlament einzubringen.
In Absatz 3, wo es um die Rahmenbewilligung für die Tiefenlager geht, bitten wir Sie ebenfalls, dem Antrag der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen, aber die Streichung des zweiten Satzes im Sinne der Minderheit II vorzunehmen. Der Beschluss der Bundesversammlung, die Genehmigung der Rahmenbewilligung, untersteht dem fakultativen Referendum. Das ist gut so: Damit hat das Volk, wenn es will, wenigstens am Schluss noch ein Mitspracherecht - wenigstens theoretisch. Denn in der Fassung der Kommissionsmehrheit ist das schlicht eine Mogelpackung.
Dem Volk soll weisgemacht werden, es habe bei einer atomaren Anlage wenigstens die Möglichkeit, via Referendum zu entscheiden. Das gilt aber nur für Anlagen, die sowieso niemand bauen will. Dass ausgerechnet der in naher Zukunft wahrscheinlichste Entscheid, nämlich die Bewilligung eines geologischen Tiefenlagers, vom Referendum ausgeschlossen werden soll, ist nur schwer zu erklären. Oder wie wollen Sie dem Volk den Unterschied zwischen einer Rahmenbewilligung und einer Rahmenbewilligung klar machen? Wie wollen Sie dem Schweizervolk erklären, dass die Nidwaldnerinnen und die Nidwaldner gestern über ein Lager abstimmen konnten, aber der Rest der schweizerischen Bevölkerung nichts zu einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zu sagen haben soll?
Über den Bau eines neuen Kernkraftwerkes werden wir in absehbarer Zukunft nicht entscheiden, weil einfach niemand beabsichtigt, eines zu bauen. Über eine Wiederaufbereitungsanlage für abgebrannte Brennelemente werden wir in absehbarer Zukunft nicht zu entscheiden haben, weil ebenfalls niemand beabsichtigt, eine derart unökonomische und unökologische Anlage zu bauen. Über den Bau eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle werden wir in naher Zukunft jedoch sehr wohl zu entscheiden haben, wenn die Nagra ihren Auftrag erfüllen und bis Ende Jahr einen Bericht zu einem Tiefenlager in Benken im Zürcher Weinland vorlegen will. Es wäre unerträglich, wenn ausgerechnet dazu das Volk nichts zu sagen haben sollte.
Wir bitten Sie deshalb, in einer Frage von so grosser politischer und gesellschaftlicher Tragweite nicht verschiedenes Recht zu schaffen, sondern der Minderheit II (Teuscher) zu folgen.