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Dettling Marcel · Nationalrat · 2019-09-17

Dettling Marcel · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17

Wortprotokoll

Zur Ausgangslage: Seit 2011 kennt der Bund einen Steuerabzug für Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren. Bis heute war dieser Abzug bei 10[NB]000 Franken pro Kind und Jahr gedeckelt. Abzugsfähig sind nur Kosten, die tatsächlich anfallen. Im Frühjahr dieses Jahres hat nun der Nationalrat den maximalen Abzug von 10[NB]000 Franken pro Kind und Jahr auf 25[NB]000 Franken erhöht. In der Sommersession ist dann auch der Ständerat diesem Anliegen gefolgt. Wir haben also in der Frühjahrssession in diesem Rat bereits klar Stellung zu diesem Bereich genommen.

In unserem Rat ist aber noch eine weitere Änderung erfolgt. Nationalrat Kutter wollte den allgemeinen Abzug pro Kind und Jahr auf 10[NB]000 Franken erhöhen. Mit 100 zu 92 Stimmen ist dieser Rat dem Antrag von Herrn Kutter gefolgt. Der Ständerat hat diesen Beschluss mit 25 zu 19 Stimmen allerdings wieder knapp verworfen.

Mit dieser Ausgangslage hat sich dann Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben an die Arbeit gemacht. Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Beschluss des Nationalrates, den allgemeinen Abzug auf 10[NB]000 Franken pro Kind und Jahr zu erhöhen. Mit der Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuung von 10[NB]000 auf 25[NB]000 Franken haben die Räte einer Erhöhung um den Faktor 2,5 zugestimmt. Den allgemeinen Abzug von 6500 auf 10[NB]000 Franken zu erhöhen entspricht dem Faktor 1,5. Es wird also massiv weniger erhöht als bei den Drittbetreuungskosten.

Die Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass für die soziale Gerechtigkeit auch der allgemeine Abzug erhöht werden soll, denn auch bei Kindern, die zu Hause betreut werden, fallen Kosten an. Diese sind in den vergangenen Jahren nicht kleiner geworden. Die Kommission möchte aber nicht ein Familienmodell gegen das andere ausspielen. Was verhindert werden sollte, ist, dass das eine Familienmodell - politisch gewollt - schlechter gestellt wird als das andere. Auch die Eigenbetreuung hat ihre Berechtigung. Dies möchte die Mehrheit der Kommission mit der Unterstützung der Erhöhung von 6500 auf 10[NB]000 Franken klar zum Ausdruck bringen.

Die Kommissionsminderheit teilt diese Ansicht nicht. Sie möchte bewusst nur einen Anreiz für Besserverdienende schaffen, denn diese bezahlten mehr Steuern und mehr Sozialversicherungsbeiträge; dies komme dann wiederum allen zugute.

Ich komme nun noch zu den Kosten; auch damit hat sich die Kommission auseinandergesetzt. Die Erhöhung des allgemeinen Abzugs von 6500 auf 10[NB]000 Franken führt beim Bund zu weniger Steuereinnahmen von 280 Millionen und bei den Kantonen von 40 Millionen; so zumindest wurde uns dies in der Kommission von Bundespräsident Maurer gesagt. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Investition in die Kinder gut investiertes Geld ist.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission um Unterstützung der Vorlage.