Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2019-09-17
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-09-17
Wortprotokoll
Die Vorlage hat ja eigentlich zum Ziel zu ermöglichen, dass die tatsächlich anfallenden Kosten für die Kinderdrittbetreuung bei den Steuern abgezogen werden können. Das ist richtig; das sind Gewinnungskosten. Es sind Kosten, die für Eltern anfallen, wenn beide einem Erwerb nachgehen. Es sind oft hohe Betreuungskosten, die den heutigen Maximalbetrag von 10 100 Franken schnell einmal überschreiten. Es ist richtig, dass diese Kosten abzugsfähig sind. National- und Ständerat haben das so beschlossen, und das haben auch wir Grünliberalen so unterstützt.
Die Differenz, die hier vorliegt, war aber nicht Teil des Entwurfes des Bundesrates. Sie basiert auf einem Einzelantrag vonseiten der CVP, der Steuerabzüge auch für Eltern fordert, die ihre Kinder selber betreuen und bei denen keine Drittbetreuungskosten anfallen.
Die Kinderkosten sind tatsächlich hoch. Bei aller Sympathie möchten wir aber zu bedenken geben, dass ökonomisch betrachtet - das ist bekannt und erforscht - staatspolitische Massnahmen unterschiedliche Wirkungen haben: Wenn man alle Familien zu gleichen Teilen entlasten will, kann man die Kinderzulagen erhöhen oder die Krankenkassenprämien für Kinder senken bzw. erlassen. Will man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, dann subventionieren wir die Kinderbetreuung, zum Beispiel über Betreuungsgutscheine, und sorgen dafür, dass diese Gewinnungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Diese Vorlage hat das Letztere zum Zweck. Will man hingegen gut verdienende Haushalte besserstellen, dann kann man Steuerabzüge erhöhen. Man glättet damit die Progression. Das entlastet gut verdienende Haushalte, unabhängig davon, ob sie Kinderbetreuungskosten haben oder nicht.
Wir vermindern hier einfach den Handlungsspielraum für Massnahmen, die wirkungsvoller und effizienter wären. Das ist der eine Grund.
Der andere Grund, weshalb ich Sie bitte, die Minderheit Schneeberger zu unterstützen, ist: Der Antrag der Mehrheit ist eine Neuauflage der Familien-Initiative der SVP; das haben Sie ja auch in den Voten gehört. Die Familien-Initiative der SVP forderte einen Eigenbetreuungsabzug. Sie wurde aber abgelehnt, auch von der CVP-Basis. Der Steuerabzug für Eigenbetreuung widerspricht der Steuersystematik. So, wie kein fiktives Einkommen aufgerechnet wird, können auch keine fiktiven Kosten in Abzug gebracht werden. Er widerspricht dem Volksentscheid vom November 2013, denn die Bevölkerung hat die Vorlage mit 58,5 Prozent abgelehnt. Und er widerspricht dem Ziel der Vorlage. Je höher nämlich die Abzüge sind, die Sie machen können, ohne dass Sie tatsächlich Fremdbetreuungskosten haben, desto unattraktiver machen Sie es im Gegenteil wiederum für den anderen Elternteil, erwerbstätig zu sein und ein zweites Einkommen zu erzielen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Minderheitsantrag Schneeberger zu unterstützen.