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Keller Robert · Nationalrat · 2002-09-23

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-23

Wortprotokoll

Ich begründe den Minderheitsantrag zu Artikel 43 Absatz 2. Die zusätzliche dreifache kantonale Konzessionspflicht für geologische Tiefenlager widerspricht der vom Bund stipulierten Pflicht zur Entsorgung. Sie sind sicher mit mir einverstanden, dass die Kernenergie auf absehbare Zeit ein wichtiger Pfeiler der Stromversorgung bleibt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur zeitgerechten Entsorgung. Gemäss Artikel 90 der Bundesverfassung ist der Gesetzgeber zur Entsorgung verpflichtet. Bei der Endlagerung muss also der Bund die Weichen stellen.

Der vorliegende Entwurf zum Kernenergiegesetz mit der Möglichkeit einer zusätzlichen kantonalen Konzessionspflicht trägt dieser Notwendigkeit nicht Rechnung. Ein Tiefenlager benötigt gemäss Entwurf drei kantonale Bewilligungen: Eine Bewilligung für den Bau des Sondierstollens, die Rahmenbewilligung und eine Bewilligung für den Verschluss. Es handelt sich also um baupolizeiliche Bewilligungen, politische Entscheide. Das ist nicht im Sinne der Verfassung. Wie bei Strassen, Eisenbahntunnels, Flughäfen usw. möchte ich, dass auch für Entsorgungsanlagen für radioaktive Abfälle der Bund zuständig ist.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen; dort sitzen doch die Vertreter unserer Kantone.