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Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-09-23

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Bei Artikel 38 Absatz 1 wird geregelt, ob für den Verschluss eines Endlagers eine bergrechtliche Sondernutzungskonzession des Standortkantons nötig sei. Die Kommission hat sich grundsätzlich für die Beibehaltung dieser kantonalen Kompetenz ausgesprochen und hat diese Kompetenz auch hier aufrechterhalten wollen.

Nun hat aber der Nationalrat in Artikel 20 Absatz 1 Litera a den Verzicht auf eine Sondernutzungskonzession des Kantons beim Betrieb einer Kernanlage beschlossen. Konsequenterweise muss er auch hier einschwenken und auf eine Sondernutzungskonzession beim Verschluss eines Endlagers verzichten.