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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-09-17

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-09-17

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Mein Vorredner hat in seinem Votum juristisch sehr gut begründet, wie diese Sache in Zukunft angegangen werden soll. Ich bin ihm sehr dankbar für die Materialien, das kann ich nie so gut machen wie er. Ich finde, ich kann mich dem vollumfänglich anschliessen.

Nun komme ich zur Vorlage. Die parlamentarische Initiative Eder 12.402 war, als sie eingereicht wurde, eigentlich ein Kahlschlag im Landschaftsschutz und in der ursprünglichen Form klar abzulehnen. Nun hat aber auch der Ständerat erkannt, dass Landschaften, insbesondere in den geschützten Gebieten, sehr wertvoll sind und weiterhin gestärkt werden sollten. Die jetzt vorliegende Vorlage ist eine Präzisierung und, wie schon angetönt wurde, eine Anpassung - eine Folgeanpassung, wie man sie nennen könnte - an die Energiestrategie 2050, wo wir ebenfalls einen Kompromiss gesucht haben, wie wir in diesen Gebieten die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie in einer Güterabwägung gleichwertig behandeln könnten. In dem Sinn ist es eine leichte Schwächung der bisherigen Kommission; es ist nicht mehr ein absoluter Vorrang, sondern es gibt eine Güterabwägung. Die Grünliberalen begrüssen es, dass hier ganz klar auch im Sinn der Energiestrategie verstärkt eine Güterabwägung vorgenommen werden kann, eben gerade, wenn es sich um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie handelt.

Ich möchte dies an einem Beispiel erläutern: Wenn am Rande eines BLN-Gebiets ein Steinbruch mit einer Solaranlage bestückt werden soll, würde, auch wenn ein kritisches Gutachten der Kommission vorliegen würde, in einer Güterabwägung möglicherweise zugunsten der erneuerbaren Energie entschieden. Wenn hingegen eine solche Anlage in einem BLN-Gebiet mitten im Kern einer geschützten Landschaft erstellt werden soll und die Kommission zum Schluss käme, dass dies nicht vertretbar ist, würde wahrscheinlich weiterhin die bisherige Rechtsetzung gelten, also in so einem Fall die Priorität bei der Landschaft liegen. So könnte in Zukunft vielleicht so eine Güterabwägung aussehen. Aber es ist, wie gesagt, nicht an mir, diese Güterabwägung vorzunehmen; die Behörden und letztlich die Gerichte müssen dies später entscheiden. Es geht also heute nicht um einen Kahlschlag, es geht um eine leichte Aufweichung, und dies eben im Sinn der Energiestrategie. Es geht also eigentlich um eine Anpassung an die Gesetzgebung, die wir bereits beschlossen haben.

In diesem Sinn ist die grünliberale Fraktion für Eintreten auf die Vorlage und wird ihr zustimmen, und sie bittet Sie, dasselbe zu tun.

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