Eberle Roland · Ständerat · 2019-09-17
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17
Wortprotokoll
Ich erachte Artikel 18b Absatz 2 als Unglück, als verunglückten Versuch, hier aus einer Tagesaktualität eine Gesetzgebung "herauszuschreiben". Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, weshalb wir oder Einzelne überhaupt auf die Idee gekommen sind, hier diese Bundesaktivitäten zu nennen und gleichzeitig auch die Kantone und die Gemeinden mit einzubinden für den Fall, dass eine Sponsoringaktivität stattfindet. Das Sponsoring haben wir in Artikel 3 Buchstabe fbis entsprechend formuliert, und wir können dort nachlesen, was wir unter Sponsoring verstehen.
Dass eine Sponsoringaktivität in der Höhe von 50 Prozent der Weltausstellungskosten notwendig sei, war ein Auftrag des Parlamentes. Das Parlament hat gesagt, die Hälfte der Kosten der Weltausstellung sei mit Sponsoring abzudecken. Ich gehe erstens davon aus, dass wir der Meinung sind, dass es nicht eine parlamentarische Aufgabe ist festzustellen, wer für einen solchen Auftrag welchen Betrag sponsert, sondern dass es eine exekutive Aufgabe der entsprechenden involvierten Kreise, insbesondere des Departementes für auswärtige Angelegenheiten mit seinen Organisationen, ist. Die Empörung über dieses Engagement von Philip Morris für die Weltausstellung in Dubai wurde ausserordentlich bewirtschaftet, auch medial, und natürlich massiv befeuert, weil es gerade so schön passte. Deshalb glaube ich nicht, dass wir uns durch eine solche Inszenierung leiten lassen sollten.
Das ist aber nicht das Thema. Ich halte mich einfach an die Regel, dass wir die Verantwortungen auseinanderhalten sollen und dass, wenn wir Verantwortung zuschreiben, dann auch die entsprechenden Organisationen die Verantwortung tragen sollen.
Ein zweiter Punkt, weshalb ich mich dagegen auflehne, ist tatsächlich diese ordnungspolitische Angelegenheit. Wenn wir uns vorstellen, dass wir uns bei jeder Gesetzgebung überlegen müssen, ob wir jetzt noch Sponsoringeinschränkungen machen wollen oder nicht, dann führt das zu einer absolut falschen und nicht korrekten Gesetzgebung. Ich mache zwei, drei Beispiele. Wenn ich mir vor Augen führe, dass die Talent-Tage an der ETH gesponsert werden - ich nehme jetzt mein eigenes Beispiel, ich bin Verwaltungsrat der Axpo, und wir sind an Talenten der ETH interessiert, wir sponsern diese Veranstaltung -, dann frage ich mich: Müssen wir jetzt im ETH-Gesetz eine Lex specialis zum Sponsoring machen? Welche Firmen dürfen sponsern, welche nicht? Das macht doch einfach keinen Sinn. Wir können als Beispiel auch die Flugtage der Flugwaffe nehmen: Welche Unternehmungen dürfen hier sponsern, welche nicht? Dann müssen wir also im Militärgesetz eine entsprechende Lex specialis einbauen, die bestimmt, wer sponsern darf und wer nicht.
Wir können aus allen Bereichen Beispiele nehmen: Wir können Veranstaltungen nehmen, bei denen NGO engagiert sind und auch im Bundesauftrag arbeiten. Wir können alle Politbereiche nehmen. Das würde eigentlich bedeuten, dass wir künftig bei jeder Gesetzgebung überlegen müssen, ob wir jetzt hier eine entsprechende Sponsoringeinschränkung machen müssen oder nicht.
Wenn man das überhaupt regeln wollte - ich bin dagegen, dass man das regelt, weil hier die Eigenverantwortung der Organisatoren spielen muss -, dann müsste man ein Sponsoringgesetz für die Bundesverwaltung erlassen, damit der Bundesrat und seine Departemente und Ämter wissen, wann und wie gesponsert werden darf. Aber sicher sollten wir hier jetzt nicht anhand eines zufälligerweise stattfindenden Ereignisses eine entsprechende Lex specialis einbauen.
Ich wehre mich aus ordnungspolitischen Gründen insbesondere gegen Absatz 2 von Artikel 18b, und ich hoffe, dass Sie meinen ordnungspolitischen Gedanken folgen können, dass sie nicht zu kompliziert formuliert waren und dass Sie die Einfachheit der Aktion erkennen und diesen Minderheitsantrag unterstützen.