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Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2019-09-18

Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. August 2019 den vom Ständerat am 17. Juni 2019 mit einer Änderung angenommenen Gesetzentwurf beraten. Mit dem Erlass soll die gesetzliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht geschaffen werden. Diese wurde bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative vom Parlament beschlossen und ist seit 1. Juli 2018 in Kraft.

Für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht sind die Kantone zuständig. Diese haben in ihrer Vernehmlassung verlangt, dass sich der Bund zukünftig an den Kosten beteiligen soll. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Forderung umgesetzt. Neben der Kostenbeteiligung wird dem Bundesrat zudem die Kompetenz erteilt, bei Bedarf gewisse Vorgaben zu erlassen. Die Kantone werden dazu verpflichtet, angemessene Kontrollen durchzuführen und dem Staatssekretariat für Wirtschaft darüber Bericht zu erstatten. Sie können frei wählen, welche Behörden sie für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht einsetzen. Weiter kann der Bundesrat Vorgaben zur Zusammenarbeit und zum Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden sowie zu den Untersuchungskompetenzen und zur Mitwirkung der meldepflichtigen Arbeitgeber machen. Dabei wird jedoch die Kantonsautonomie respektiert. Der Bund belässt den Kantonen mit der Gesetzesvorlage grösstmögliche Gestaltungsfreiheit im Sinne der Aufgaben- und Organisationsautonomie.

Die Mehrheit der Kommission stimmt der Vorlage in dieser Form zu und will die Vorlage zusätzlich bis Ende 2023 befristen. Damit unterstützt sie den Beschluss des Ständerates. Die Befristung ist sinnvoll, da sie dem Parlament ermöglicht, [PAGE 1629] in vier Jahren die Rolle des Bundes beim Vollzug der Stellenmeldepflicht durch die Kantone zu überprüfen. Bis dahin werden genauere Informationen vorliegen, auf deren Basis allfällige Anpassungen diskutiert werden können.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich aufgrund grundsätzlicher Bedenken gegenüber der Stellenmeldepflicht gegen die Vorlage aus. Zudem kritisiert sie, dass die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht weder für den Bund noch für die Kantone absehbar sind.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und die Vorlage bis Ende 2023 zu befristen.