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AB 251259

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-18

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zur vorliegenden Gesetzesrevision. Wir beraten ein über hundertjähriges Gesetz, das wurde gesagt. Anfang dieses Jahrhunderts wurde der Bundesrat mit verschiedenen Vorstössen aufgefordert, eine Totalrevision dieses Gesetzes vorzunehmen. Das hat der Bundesrat dann Anfang dieses Jahrzehnts gemacht. 2013 hat das Parlament diese Totalrevision abgelehnt und an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, nicht eine Totalrevision, sondern eine Teilrevision vorzunehmen. Den Auftrag für diese Teilrevision hat das Parlament relativ eng formuliert, mit den Punkten, die bereits angeführt wurden. Es ging insbesondere um ein angemessenes Widerrufsrecht, die gesetzliche Regelung der vorläufigen Deckung, die Zulassung der Rückwärtsversicherung, die Beseitigung von konsumentenfeindlichen Genehmigungsfiktionen, die angemessene Verlängerung der Verjährungsfristen, ein ordentliches Kündigungsrecht usw. Der Auftrag, nicht eine Totalrevision, sondern eine Teilrevision zu machen, war also gegeben.

Wir haben uns dann mit einer Expertenrunde aus Vertretern der Behörden, der Lehre, der Branche und des Konsumentenschutzes unter Leitung des EFD an die Arbeit gemacht. Die Vorgaben wurden umgesetzt, und die Vernehmlassungsvorlage, die von dieser Expertengruppe erarbeitet wurde, ging zum Teil bewusst über den Rückweisungsantrag [PAGE 757] des Parlamentes hinaus. Wir haben sie also dann aufgrund dieser Arbeit noch etwas angereichert. Die Vorlage ging in die Vernehmlassung. Im Grundton wurde die Vernehmlassungsvorlage positiv aufgenommen. Allerdings wurde insbesondere von den Parteien darauf hingewiesen, dass sich die definitive Vorlage nur auf den Rückweisungsantrag des Parlamentes konzentrieren müsse. Daher wurde die Vernehmlassungsvorlage, die etwas umfassender war, in der definitiven Botschaft wieder auf diesen Auftrag des Parlamentes zurückgestutzt.

In der Beratung, die jetzt vorgenommen wurde, geht man wieder über die Botschaft hinaus und kommt in vielen Punkten zurück auf die Vernehmlassungsvorlage. Man geht also wieder etwas weiter als der ursprüngliche Rückweisungsantrag.

Wenn man jetzt die Ergebnisse dieser Beratung des Nationalrates einerseits und Ihrer Kommission andererseits beurteilt, dann stellt man fest, dass das wieder etwas ausgeweitet wird. Insbesondere bekamen die Argumente des Konsumentenschutzes mehr Gewicht und finden sich jetzt auch in der Vorlage wieder. Wenn man das Ganze und auch die Differenzen, die heute noch bestehen, beurteilt, sieht man, dass es keine grundsätzlichen Differenzen sind. Ich denke, in der Stossrichtung dieser Vorlage geht man daran, veraltete Elemente entsprechend zu erneuern und der heutigen Zeit anzupassen, ohne aber vom Kern des ursprünglichen Gesetzes wesentlich abzuweichen. Elemente des Konsumentenschutzes wurden aufgenommen, es wird sowohl für Versicherer als auch für Versicherungsnehmer mehr Transparenz geschaffen. Die Differenzen, die jetzt in Ihrer Kommission noch zum Nationalrat bestehen, erfordern politische Entscheide: Es sind immer Güterabwägungen, ob Sie mehr auf diese oder auf die andere Seite gehen wollen.

Aus unserer Sicht befindet sich die Vorlage jetzt auf einem guten Kurs. Ich denke, es ist notwendig, dass an diesem über hundertjährigen Gesetz gewisse Anpassungen vorgenommen werden. Mit dieser Teilrevision entsteht ein roter Faden, und ich denke, die Vorlage geht damit in die richtige Richtung, oder man könnte, weil Schiller und Wilhelm Tell im Bundeshaus so präsent sind, auch mit Schiller sagen: "Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, und neues Leben blüht aus den Ruinen." Ich denke, man hat jetzt wirklich aus dieser Vorlage und aus diesen langen Beratungen etwas gemacht, was Hand und Fuss hat und eigentlich sowohl den Versicherern als auch den Versicherten dient.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Es sind Güterabwägungen vorzunehmen bei den verschiedenen Differenzen, die noch bestehen. Aber es gibt aus unserer Sicht keine grundsätzlichen politischen Schwierigkeiten, sondern es sind Güterabwägungen vorzunehmen. Dann hoffe ich, dass wir diese Vorlage durchbringen, weil sie insgesamt doch schon mehr als ein Jahrzehnt unterwegs ist.