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Schmid Martin · Ständerat · 2019-09-18

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Ich habe keine Probleme damit, wenn der Versicherer Kenntnis hat, wie dies Anita Fetz sagt. Hier geht es aber meines Erachtens um einen anderen Fall. Hier geht es darum: Wenn ein Versicherungsnehmer Falschaussagen macht oder nicht ehrlich ist und sich damit einen Vertrag erschleicht, dann stellt sich die Frage, wie lange diese falsche Grundlage des Vertrages Bestand haben sollte. Der Nationalrat sagt nicht, "nach Kenntnis dieses Grundsatzes vier Wochen oder zwei Jahre"; der Nationalrat sagt, spätestens nach zwei Jahren soll es keine Rolle mehr spielen, ob ein Versicherungsnehmer beim Versicherungsabschluss falsche Aussagen machte oder unehrlich war.

Da bin ich anderer Meinung, denn letztlich zahlen die anderen Versicherungsnehmer höhere Prämien, wenn sich ein Versicherungsnehmer durch unehrliche Auskünfte in eine bessere Position bringt. Mich überzeugt der Antrag des Bundesrates, dass in diesem Sinn bei einer Anzeigepflichtverletzung keine Frist eingeführt wird. Vielfach hat man auch erst später Kenntnis von diesen Themen. Insoweit geht es nicht darum, dass die Versicherungsgesellschaft Kenntnis hat. Wenn dies der Fall ist, dann bin ich einverstanden; dann soll sie sofort reagieren, und wenn sie nicht reagiert, soll sie die Ansprüche verlieren. Aber wenn sie keine Kenntnis hat, dann soll sie auch keine Leistungspflicht haben.

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