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Ettlin Erich · Ständerat · 2019-09-18

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Ich möchte hier das Votum von Kollege Schmid unterstützen. Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Krankenversicherung CSS.

Wir sehen hier wirklich ein Problem, das offensichtlich ist. Wir haben heute mit dem Behandlungsprinzip ein stringentes System. Das heisst, wenn die Krankheit eintritt, kann man bei der Versicherung, bei der man ist, die Kostenbeteiligung einfordern. Das wird auch bezahlt, wir haben da gar kein Problem.

Wenn man jetzt daran rüttelt, gibt es Fälle, die man wirklich nicht abdecken möchte, nehme ich an. Wenn also eine Person ihre Zusatzversicherung aus eigenem Antrieb kündigt, weil sie sagt, sie möchte nicht mehr zusätzlich versichert sein, darf sie das natürlich tun. Passiert später, wenn die Person bei einer anderen Versicherung oder wo auch immer ist, etwas - es bricht zum Beispiel eine Krankheit aus -, geht eigentlich die rechtliche Suche los, mit der Frage: Wann ist diese Krankheit entstanden? Es ist klar, die Person hat dann ein Interesse, irgendwie festzulegen und zu beweisen, dass die Krankheit in der Zeit entstanden war, als sie noch versichert war, dass sich die Gefahr also noch während der Laufzeit des Vertrags verwirklicht hatte. Die Terminologie ist ja äusserst, äusserst unsicher. Jetzt müssen Sie sich einmal vorstellen, was das für einen Druck gibt, das irgendwie noch erreichen zu können.

Was die Beispiele mit dem Virus anbelangt: Das tönt jetzt einfach und klar, aber wie entsteht ein Virus? Wann ist der Virus entstanden? Wer beweist das? Oder nehmen wir eine Krebsdiagnose - das wünsche ich ja niemandem. Die Diagnose ist das eine, aber wann ist dieser Krebs entstanden? Das kann ja eigentlich niemand richtig sagen. Und es gibt andere Fälle wie die Verletzung der Anzeigepflicht: Wenn jemand die Anzeigepflicht verletzt und deshalb der Vertrag gekündigt wird, würde die Person trotzdem noch profitieren. Das sind Fälle, bei welchen es zu einer Verrechtlichung der Fragen kommen würde. Der überwiegende Teil der Zusatzversicherten, muss man sagen, benötigt das eigentlich gar nicht, weil sie aufgrund des Behandlungsprinzips geschützt sind. Aber es ist nachteilig für die Gesamtheit der Versicherten: Wenn plötzlich solche Rechtsfälle entstehen, wird die Gesamtheit der Versicherten diese Kosten tragen müssen, weil die Versicherer diese Kosten ja irgendwie abwälzen müssen.

Es kommt dazu - das ist jetzt ein bisschen technisch -, dass ein Versicherer für die möglichen Risiken, die[NB]er[NB]in[NB]seinem Versicherungskollektiv hat, ja Rückstellungen bilden muss. Mit dieser Lösung hier müssten die Versicherer grössere Rückstellungen bilden, weil ja alle - das gesamte Versichererkollektiv - ein latentes Risiko tragen. Wenn Personen dann wechseln, müssen sie für diese noch Rückstellungen machen. Auch wenn sie weggegangen sind zu einer anderen Versicherung, müssen die Versicherer Rückstellungen behalten, weil diese Personen ja zurückkommen könnten.

Es ist relativ einfach, es ist rechnerisch klar: Das erhöht die Prämien für alle, weil die Leute das dann versichern müssen. Es kommt dazu, und damit möchte ich schliessen, dass eine gewisse Missbrauchsgefahr besteht, weil der Informationsaustausch zwischen Versicherern ja nicht besteht. Theoretisch könnte jemand die Kosten an zwei Orten geltend machen, beim jetzigen Versicherer und beim früheren. Nehmen wir jetzt einmal an, dass das nur ein theoretisches Problem ist, aber es besteht natürlich.

In diesem Sinne finde ich, dass diese Lösung nicht notwendig ist. Aufgrund des Behandlungsprinzips sind die Leute geschützt, und die Fälle, die dann eintreten können, die möchte man im Sinne des Kollektivs aller Versicherten gar nicht haben. Es führt zu einer Verrechtlichung, und profitieren davon würden eigentlich nur die Juristen. Das mag ich denen auch gönnen, aber es ist etwas, was wir gar nicht wollen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit II (Schmid Martin) zuzustimmen und das zu streichen.

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