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preparatory:AB 251496

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Wenn ich nun spreche, stehe ich nicht im Verdacht, wegen der Abschaffung der Heiratsstrafe gross für diese Vorlage gekämpft zu haben. Vielmehr habe ich mich, wie auch meine Kolleginnen und Kollegen in der Kommission bestätigen können, diesbezüglich in der Kommission sehr neutral verhalten. Ich stehe jetzt aber trotzdem für den Antrag der Kommissionsmehrheit ein und bitte Sie, diesem zuzustimmen, wenn auch aus teilweise anderen Gründen und nicht nur wegen der Heiratsstrafe oder wegen ähnlicher Argumente. Diese Argumente finde ich nämlich weniger schlüssig, weil ich immer noch an der Begründung festhalte, dass man die Lebenssituation einer Familie unabhängig vom Zivilstand betrachten muss.

Ich würde mich zudem gegen den Vergleich stemmen, dass wir hier einen Schnellschuss machen. So intellektuell anspruchsvoll ist die Frage nicht, ob wir pro Kind in der Schweiz bei jenen, die Bundessteuern bezahlen müssen, den Abzug von 6000 Franken auf 10[NB]000 Franken erhöhen sollen. Wir wissen, welche finanziellen Konsequenzen dies haben würde. Wir wissen auch, dass das auf die Kantone direkt keine Auswirkungen hat, ausser dass der unterschiedliche Bundessteueranteil, welchen die Kantone auch aufgrund der Staf erhalten, angepasst würde. Also: Diese Fakten sind allen bekannt.

Wir wissen auch, wie die finanzielle Ausgangslage ist. Da habe ich eine andere Auffassung als Kollege Caroni. Ich glaube nicht, dass es in kürzerer Zeit einfach eine andere Möglichkeit geben wird, um in dieser Belastungssituation bei der direkten Bundessteuer zielgerichtet eine Steuerentlastung auch für Familien erreichen zu können. An die Schalmeienklänge all derjenigen, die jetzt sagen, man solle doch diese Überschüsse auf die Seite tun, weil da noch andere Ideen für Reformen im Raum seien, glaube ich nicht mehr. Wir haben heute die Möglichkeit, eine konkrete Massnahme zu beschliessen, die in die Familien wirkt.

Ich gebe offen zu, dass die Familien heute höhere Krankenkassenprämien zu bezahlen haben, ohne dass die Abzüge dort angepasst worden wären. Es bekommen auch nicht [PAGE 776] alle Familien - zum Glück - eine Prämienverbilligung, da sie das noch selber bezahlen können. Aber diejenigen, die Bundessteuern bezahlen und ihre Krankenkassenprämien selber bezahlen, werden uns dankbar sein, dass wir auch aufgrund der gestiegenen Inflation eine Massnahme treffen. Aus meiner Sicht ist das Geld jedenfalls richtig eingesetzt.

Jetzt mache ich noch einen Vergleich mit dem Kanton Graubünden. Denjenigen, die meinen, wir hätten dann mit 10[NB]000 Franken hohe Kinderabzüge, denen empfehle ich, einmal unser Steuergesetz anzuschauen. Ich war seinerzeit Finanzdirektor in unserem Kanton, und wir erhöhten damals bei auswärtigem Aufenthalt den Kinderabzug pro Kind auf 18[NB]000 Franken. Das erhielt in unserem Parlament eine extrem grosse Zustimmung, denn wir haben Familien, die Kinder haben, die nicht mehr zu Hause wohnen. Sie müssen vielleicht in die Schule, sie sind an einem externen Ort untergebracht, und diese Kinder verursachen höhere Kosten.

Ich möchte Ihnen nur sagen, ich möchte, dass wir in dem Sinne bei dieser Vorlage mit dem Nationalrat zu einem sinnvollen Ende finden. Es wird dann auch der Abzug für Zweitverdienende mit Kinderbetreuungskosten erhöht. Gleichzeitig kommt auch die Möglichkeit des Abzugs bei den Kinderbetreuungskosten, was ja der Ursprung der Vorlage ist.

All diese Argumente haben mich bewogen, hier mit der Mehrheit zu stimmen, damit die Differenzen bereinigt werden können und dieses Geschäft noch in dieser Session verabschiedet wird. Ich möchte Sie auffordern, hier auch mit der Mehrheit zu stimmen.