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preparatory:AB 251539

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen tatsächlich mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Ihre Kommission hatte ja am 18. August 2016 mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. In der Folge wurde ein Vorentwurf ausgearbeitet. Nachdem die Kommission dann aber einem parallelen Vorstoss, der parlamentarischen Initiative Graber Konrad 16.414, Folge gegeben hatte, entschied die Kommission, den vorliegenden Vorstoss Keller-Sutter zu sistieren.

Der Bundesrat hat dann am 17. April 2019 auf eine Stellungnahme verzichtet, was die Kommission sehr bedauert hat. Sie hat am 2. Mai 2019 entschieden, dem Bundesrat die Vorlage erneut zur Stellungnahme zuzustellen.

Ihre Kommission hat nun aber festgestellt, dass die Tatsache, dass zwei Vorlagen zum Arbeitsgesetz mit einer ähnlichen Zielsetzung, die aber nicht die gleichen Lösungsansätze verfolgen, gleichzeitig in der Vernehmlassung sind, einige Verwirrung gestiftet hat. Insbesondere verlangt das Jahresarbeitszeitmodell gemäss der Initiative 16.414 eine Arbeitszeiterfassung, die die parlamentarische Initiative 16.423 ausdrücklich nicht will.

Die Kommission ist zwar der Ansicht, die allfälligen Abgrenzungs- und Interpretationsprobleme seien durch die Anpassung der Vorlage zur Initiative 16.414 mittlerweile gelöst. [PAGE 783] Trotzdem wäre es zu komplex, zum gleichen Gesetz zwei verschiedene Vorlagen gleichzeitig weiterzubearbeiten. Es ist der Kommission wichtig, eine Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf zur parlamentarischen Initiative Graber Konrad zu erhalten.

Um Klarheit zu schaffen, beantragt Ihnen die Kommission deshalb, wie erwähnt, die parlamentarische Initiative 16.423 abzuschreiben.

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