Genner Ruth · Nationalrat · 2002-09-23
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Wir sind im Abschnitt "Baubewilligung für Kernanlagen und Bewilligung für erdwissenschaftliche Untersuchungen". In Artikel 52 möchte ich Ihnen eine Ergänzung zu Absatz 2 beantragen. Der Bundesrat will Baugesuche in den betroffenen Kantonen und Gemeinden nur 30 Tage öffentlich auflegen. In Ergänzung dazu möchte ich ausdrücklich für umfangreiche Dossiers die Möglichkeit einer Fristverlängerung der öffentlichen Auflage auf maximal drei Monate festgehalten haben. Warum das?
Grössere Anlagen sind im besonderen Interesse der betroffenen Gemeinden und Kantone. Alle, die den Abstimmungskampf am Wellenberg verfolgt haben, mussten feststellen, dass die betroffene Bevölkerung aktiv und rege am Meinungsbildungsprozess zum Projekt der erdwissenschaftlichen Untersuchungen teilgenommen hat. Das klare Ergebnis im Kanton Nidwalden, wo sich immerhin 57,5 Prozent der Stimmenden gegen das Projekt Wellenberg ausgesprochen haben, muss uns heute ein Zeichen sein.
Diese demokratische Entscheidung im Bereich der Kernenergie, der Abfallentsorgung von Atomanlagen zeigt, dass die Betroffenen bei tief einschneidenden Eingriffen wie der Erstellung von Deponien oder Anlagen ihre Mitsprache wahrnehmen wollen und wahrnehmen können. Ein Einbezug einer breiten Bevölkerung setzt jedoch Informationen und damit ausreichende Zeitfenster voraus, sodass ein Projekt von möglichst vielen Anwohnerinnen und Anwohnern bei der öffentlichen Auflage eingesehen werden kann.
Die vorgeschlagene Gesetzesergänzung habe ich als Kann-Formel formuliert. Sie soll wirklich nur dann zur Anwendung gelangen, wenn es sich um grosse Projekte, also um umfangreiche Dossiers handelt.
Ich möchte Sie im Sinne der demokratischen Entscheidung bitten, die Frist für die Auflage möglichst zu verlängern, nämlich auf drei Monate.