Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2002-09-23
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz eines Vorhabens liegt darin, dass die Öffentlichkeit sich damit auseinander setzen kann. Darauf weist unter anderem auch der Bericht der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (Ekra) hin. Dazu gehört auch die Möglichkeit, zu einem Projekt Stellung nehmen zu können. Wir haben diesen Antrag in der Kommission diskutiert und eigentlich auch von der Verwaltung keine überzeugende Antwort darauf erhalten, wieso unterschiedliche Auflagefristen für Private und Organisationen und für die Kantone gelten sollen. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass es tatsächlich schwierig sei, innert dreissig Tagen zu einer so komplexen Materie eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Bisher wurde das flexibel gehandhabt, indem das Bundesamt für Energie Fristen zwischen einem und drei Monaten ansetzte, je nach Art des Verfahrens und des Projekts. Demgegenüber stellt die im Gesetz festgelegte starre Frist von dreissig Tagen eine klare Verschlechterung der Volksrechte dar. Eigentlich hätten wir eine generelle Frist von drei Monaten vorgezogen, die fallweise, bei untergeordneten Vorhaben, auf dreissig Tage verkürzt werden könnte.
Der Antrag Genner ist demgegenüber eine sehr moderate Änderung zur Stärkung der Volksrechte. Bei grossen Vorhaben kann die Auflage und Einsprachefrist auch für Parteien und Private auf drei Monate verlängert werden. Die Verwaltung begründet die unterschiedliche Auflagefrist für Kantone und Öffentlichkeit damit, dass die Einsprachen primär über die Kantone gehen sollten. Das ist eine höchst eigenartige, um nicht zu sagen befremdliche Interpretation eines Volksrechtes. Man wird den Verdacht nicht ganz los, dass man am liebsten gar keine Einsprachen von Privaten möchte. Dennoch wird die Frist von dreissig Tagen nicht zu einer Reduktion der Zahl der Einsprachen führen, sondern sie wird eine Verminderung der Qualität zur Folge haben. Sie wird dazu führen, dass nicht weniger Einsprachen erfolgen, sondern dass weniger fundierte und begründete Einsprachen eingereicht werden. Die Einsprachen von Privaten wie von Organisationen - und dazu gehören z. B. auch die politischen Parteien - und den Kantonen haben alle den gleichen Adressaten. Es handelt sich um ein konzentriertes und koordiniertes Verfahren. Es ist auch aus diesem Grunde nur unverständlich, warum die Kantone, die im Vergleich zu den politischen Parteien eher über qualifizierte und fachlich versierte Verwaltungsabteilungen verfügen, eine dreimal so lange Einsprachefrist haben für ein Vorhaben, das innert dreissig Tagen schlicht nicht seriös zu beurteilen ist.
Hier die Beschleunigung der Bewilligung in einem Vorhaben geltend zu machen, das sich über Jahre oder Jahrzehnte hinzieht, ist geradezu absurd. Da kommt es denn auf zwei Monate nicht an, besonders weil die Kantone ja auch nicht schneller arbeiten und deren Einsprachen auch erst nach drei Monaten vorliegen. Umgekehrt kann dafür die lange Verfahrensdauer - dass man ja bereits genug Zeit gehabt habe, sich mit einer Bewilligung auseinander zu setzen - nicht geltend gemacht werden, weil die Details erst in der Projektauflage bekannt werden.
Wir bitten Sie deshalb, mit Ihrer Zustimmung zum Antrag Genner eine unverständliche Ungleichbehandlung zu beseitigen und die demokratischen Rechte zu stärken.