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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2019-09-18

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-09-18

Wortprotokoll

Ich kann Kollege Portmann beruhigen, er kann sich schon langsam wieder auf den Weg zum Rednerpult machen, wenn er der nächste Redner ist.

Ich bitte Sie um Unterstützung dieser Motion, die folgendes Problem behandelt. Wir haben ein Rahmenabkommen vor uns, bei dem - und da sind wir uns fast alle einig - zumindest ein gewisser Klärungsbedarf besteht, bevor es im Parlament oder auch einmal im Bundesrat Mehrheiten und Akzeptanz finden kann. Sie kennen alle die drei Punkte, die bei den meisten von uns umstritten sind: die flankierenden Massnahmen, die Unionsbürgerrichtlinie und die staatlichen Beihilfen.

Die flankierenden Massnahmen und die Unionsbürgerrichtlinie sind auch liiert mit der Rolle des Europäischen Gerichtshofes. Es ist offen bzw. nicht geklärt, inwieweit der Europäische Gerichtshof mit der dynamischen Rechtsübernahme allenfalls auch bei den flankierenden Massnahmen Veränderungen der Arbeitsmarktbedingungen in der Schweiz erzwingen und durchsetzen kann. Das ist das Problem und die Herausforderung beim vorliegenden Rahmenabkommen.

Die CVP steht grundsätzlich zur Idee der Sicherung des bilateralen Weges. Wenn das Rahmenabkommen dazu dient, dann wird es von der CVP unterstützt. In der vorliegenden Form hat es aber zumindest diese drei genannten Probleme, und insbesondere die Rolle des Europäischen Gerichtshofes muss geklärt werden. Deshalb schlägt die CVP vor, dass bereits in der Phase des "decision shaping", also dort, wo in den Kommissionen die Entscheide angebahnt werden, das Schweizervolk bzw. die Schweiz ein Mitspracherecht hat, um, bereits bevor überhaupt das Schiedsgericht und der Europäische Gerichtshof eine Rolle spielen, einen Einfluss wahrnehmen zu können und um dort notfalls bereits einmal die direktdemokratischen Rechte für die Schweizerinnen und Schweizer zu sichern. Das wäre der erste Punkt.

Der zweite Punkte ist: Wenn dann ein Entscheid vorliegt, muss es nicht zwangsweise dazu kommen, dass das Schiedsgericht diesen Entscheid übernehmen muss. Sondern die Schweiz soll auch dort noch einmal die Möglichkeit haben, notfalls mit direktdemokratischen Mitteln einen Entscheid abzulehnen, natürlich ohne Ausgleichsmassnahmen.

Wir müssen die Mitsprache der Schweizerinnen und Schweizer bei diesem Rahmenabkommen verbessern: bei diesen drei kritischen Punkten, aber ganz generell bei der Rolle des Europäischen Gerichtshofes. Das ist der Sinn unserer Motion.

Deshalb bitte ich Sie namens meiner Fraktion um Zustimmung zu dieser Motion.